Darf die Zeitarbeitsfirma einfach von heute auf morgen die Schicht ändern, weil der Kunde es so verlangt?

3 Antworten

Im Regelfall sind Schichten 4 Tage vor dem Einsatz bekannt zu geben, das gilt auch in der ANÜ. Kurzfristige Änderungen können aber durchaus legitim sein, abhängig vom Personalstand und Branche.

Beliebtes Beispiel wäre hier der Pflegedienst, wenn der AG keinen Ersatz für eine/n verhinderte/n Pfleger/in auftreiben kann, dann ist das leibliche Wohl der Klienten/Patienten oder vielleicht sogar ihr Leben gefährdet. In solch einem Fall muss man das als AN auch mal hinnehmen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn du einer von 50 MA einer Schicht in einer Fabrik bist und dem AG fällt ein, dass er morgen Abend doch nicht so viel zu tun hat, wie gedacht. Da ist sowas natürlich nicht fair und auch nicht zulässig.

So, das war die Theorie und nu die Praxis:
Willst du deinen Job behalten?

Dann musst du bei dem Mist eben mitspielen. Das ist weder fair noch rechtens, aber die grausame Realität.

Am besten guckst du dich nach einem anderen AG um. Auch bei den Personalvermittlern gibt es himmelweite Unterschiede. Randstad hat jetzt nicht gerade den besten Ruf.

Ich bin nur noch die Woche da :)

Sowohl für Deinen Einsatzbetrieb als auch für die ZAF gelten die Gesetze.

Dein Schichtplan wurde veröffentlicht und somit war das Weisungsrecht des AG verbraucht. Für den Leiharbeitnehmer gelten die gleichen Rechte wie für das Stammpersonal.

Eine Änderung der Arbeitszeit/Schicht ist jetzt nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

Selbst wenn man die Einsatzzeiten noch nicht gekannt hätte, müsste eine Mindestankündigungsfrist nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz beachtet werden. Dort steht im Abs. 2:

"Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".

Hier ist noch zu beachten, dass diese Vier-Tages-Frist nach den Bestimmungen der §§ 186 ff.BGB berechnet wird. Das bedeutet, der Tag der Ankündigung und der Tag an dem die Arbeit geleistet werden muss, zählen nicht zu den vier Tagen.

Jeder AN hat das Recht, seine Freizeit im Voraus planen zu können. Wenn man im Vertrauen auf den Schichtplan Termine (wie hier) gemacht hat, sollte man auch darauf vertrauen können, dass man diese einhalten kann.

Davon mal abgesehen muss der Entleihbetrieb der ZAF einige Tage im Voraus mitteilen, dass der Einsatz des Leiharbeitnehmers endet. Von einem Tag auf den anderen, oder wie hier sofort, geht überhaupt nicht.

Das sollte gerade einer so großen ZAF wie Randstad bekannt sein.

Dass Du keinen Antrag auf Freizeitausgleich stellen musst, wenn Dein Termin in die im Voraus geplante Freizeit fällt, versteht sich von selbst und auch mit "Arbeitsverweigerung" braucht man nicht zu kommen.

Ich vermute mal, man versucht es hier mit Einschüchterung und Säbelrasseln, im Wissen dass das nicht rechtens ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich vermute mal, man versucht es hier mit Einschüchterung und Säbelrasseln, im Wissen dass das nicht rechtens ist.

Die "großzügige Auslegung" von Gesetzen ist gerade bei Firmen wie Randstad der Teil womit sie ihr Geld verdienen.

Das gilt natürlich nicht für alle Zeitarbeitsfirmen, auch in dieser Branche gibt es sehr seriöse und Wohlmeinende AG, aber es treibt sich eben auch viel mist rum.

@bnutzinger

So sehe ich das auch.

Ich habe bei uns im Betrieb schon einige Arbeitsverträge von Zeitarbeitsfirmen gesehen, eingeschüchterte MA haben sie mir gezeigt und gefragt, ob das alles korrekt ist.

Mittlerweile hat sich die Spreu vom Weizen getrennt, wir arbeiten mit einigen ZAF's nicht mehr zusammen, die die jetzt MA zu uns schicken sind seriös und arbeiten gesetzeskonform.

Manche ZAF's versuchen es eben, oft geht es gut und die MA wehren sich nicht. Bei AN die ihre Rechte kennen, sind allerdings auch diese ZAF's z.T. vorsichtig geworden. Dauernd beim Arbeitsgericht "vorreiten" ist auch nicht unbedingt erstrebenswert (die haben ihren Ruf dort auch entsprechend weg)

@Hexle2
Mittlerweile hat sich die Spreu vom Weizen getrennt, wir arbeiten mit einigen ZAF's nicht mehr zusammen,[...]

Diesen Teil möchte ich auch noch einmal betonen.

Man darf nicht vergessen, dass auch die Kunden dieser Zeitarbeitsfirmen einen Anteil an der Situation haben. Wer ein seriöses Unternehmen führt, der ist auch, zumindest moralisch, dazu verpflichtet sich seröse Geschäftspartner zu suchen.

Wer solches Verhalten bei seinen Leiharbeitnehmern duldet oder das durch sein Verhalten gegenüber der ZAF sogar provoziert (in diesem Fall kurzfristige Abmeldung des MA) ist in meinen Augen höchst Unserös.

@bnutzinger
ist in meinen Augen höchst Unserös.

So sehe ich das auch.

Anfangs hatten Leiharbeitnehmer auch Bedenken, zum Betriebsrat zu gehen.

Nachdem sich allerdings herumgesprochen hat, dass der BR bei der Schichtplangestaltung, der Genehmigung von Überstunden, bei den Arbeitszeiten u.v.m. die Zeitarbeitnehmer nicht anders behandelt als die eigene Belegschaft, kommen auch sie mal vorbei um sich zu erkundigen oder beraten zu lassen.

Das ist gut fürs Betriebsklima und dem Umgang untereinander und wir haben mit auch mit den ZAF's keine Probleme.

Vielen Dank, genau das ist auch meine Auffassung, und jetzt mal echt gut belegt. Die weichen jetzt nur noch aus. Ich weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten soll.. ich habe meine Arbeisleistung für heute mehrfach angeboten, und immer nur die Antwort beommen" Ihr Einsatz findet morgen früh statt" ... Also mehr kann ich auch nich machen, hab alles per Email und den Schichtplan natürlich in Copy.

Er hat eben angedeutet in einer Email, dass ich angeblich keine Nachtschicht geleistet habe die Woche. Hammerhart... ich hab ihm dann gesagt, dass wenn das hier der Versuch ist, mich um meine Stunden zu betrügen, so sei ihm gesagt, dass ich den Nachweis über die geleisteten Stunden bereits habe... danach hat er nichts mehr gsagt. Unfassbar, oder? Maßlos enttäuscht... so ein P****. Ins Gefängnis gehören die doch... hammerhart einfach.

@Erbseplus

Schade dass Du nicht nur einen lausigen Entleihbetrieb sondern auch so einen schlechten AG (ZAF) hast.

Rechtlich hast Du nichts zu befürchten, Du hast alles richtig gemacht und glücklicherweise auch Beweise für bestehende Schichtpläne und geleistete Arbeit.

Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, was die ZAF unternimmt (oder auch nicht). Eventuell bleibt wirklich nur noch das Arbeitsgericht.

Man sollte sich auf alle Fälle wehren. Je mehr AN auf ihre Rechte bestehen und diese notfalls auch einklagen, desto eher besteht die Möglichkeit, dass solche AG ihr Tun überdenken. Alles Gute.

@Hexle2

Ja, das lassei ch so nicht durchgehen. Ich bin tief und maßlos enttäuscht, unfassbar. Frech ins Gesicht gelogen und jetzt wollen Sie mir die zwei Schichten abziehen, als ob ich nicht da gewesen wäre. Die schüchtern mich wirklich gerade sehr ein... Gut dass ich da "Eier" hab und hier auch zwei drei gute Kommentare. Es kam jetzt keine Reaktion mehr, seitens Randstad. Bin gespant was sie morgen machen.

Wenn der Kunde es verlangt, dann muss sich die Firma danach richten.

Somit auxh du.

Ansonsten bekommt ein anderer den Auftrag!

Meien Güte, gebt doch mal eine fachliche Antwort... es ist in normalen Firmen nciht zulässig, die Schicht innerhalb von 7 h zu ändern. Meine Fresse, dieses dumme Geschwalle...