Spontaner Schichtwechsel, ist das erlaubt?

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Ruf deine Zeitarbeitsfirma an. Sag wann deine letzte Schicht war und dass man dich eben für 14:30-20 Uhr einbestellt hat, obwohl du eigentlich für XYZ eingeteilt warst.

Sag auch, dass du bei einer Fahrzeit von... spätestens um XY zuhause sein müsstest... du aber wegen der anderen Planung aktuell nicht daheim bist und unmöglich rechtzeitig zuhause sein kannst.

Frage was du machen sollst, dieses kurzfristige Umwerfen von Schichten geht gar nicht. (Ausnahme: Bereitschaftsdienst.) Sage auch, dass du niemanden in der Einsatzfirma erreichst (Samstag mittag)

Du kannst vom Entleiher nicht zur Ableistung von Bereitschaftsdienst verpflichtet werden. Anderes gilt nur, wenn einzelvertraglich die Leistung von Bereitschaftsdienst vereinbart ist UND das auch in dem Vertrag, den du mit der Zeitarbeit hast, explizit erwähnt ist.

Sollte die Frage aufkommen, wieso der Disponent dich unter der Festnetznummer erreicht hat: MEINE hat eine automatische Rufumleitung aufs Handy...so erreicht man mich auch wenn ich unterwegs bin...

Erreichst du auch beid er Zeitarbeit niemanden, dann schicke dem Entleiher ein freundliches Email des Inhalts, dass du nicht zu Bereitschaftsdienst verpflichtet bist. Sag, du hättest laut <Schichtplan am Freitag von bis und am (Samstag/Montag) von bis deine Einteilung. Sag auch, dass du privat unterwegs bist UND deswegen unmöglich so kurzfristig einspringen kannst. Und schliesse damit, dass der Supervisor auf diesen Hinweis nicht eingegangen ist.

Quatsch dem Supervisor unbedingt dasselbe aufs Handy. Sage, du könntest bestenfalls ab 16 Uhr dort aufschlagen udn frage, ob du unter der Voraussetzung kommen sollst.

Aber davor prüfe deinen Vertrag minutiös, den du mit der Leihfirma hast. Schau, ob du deinen Schichtplan hast, in dem kein Einsatz heute hast. Sichere das unbedingt mit Screenshots!

Und dann fang das Anrufen und Mailen an.

Ach ja, ganz am Rande: Bis 20 Uhr arbeiten ist keine Nachtschicht. Das ist normale Spätschicht in einer 6-Tage-Woche....

Ich danke dir! Ich sollte normalerweise von 24-6 Uhr morgens arbeiten. Werde nun deinen Ratschlag befolgen vielen lieben dank :)

@MadameManolya

Kleine Ergänzung: Du bist NICHT verpflichtet in deiner arbeitsfreien Zeit für den Arbeitgeber telefonisch erreichbar zu sein. Also die Nummer vom aktuellen Supervisor speichern und wenn der anschellt ignorieren. ACHTUNG: Gilt nicht bei Rufbereitschaft...die muss aber verbindlich vereinbart sein!

Du mußt eigentlich 11 h Freizeit haben, wenn Du aus der Nachtschicht kommst & erst um 7 h zu Hause bist, ist dann mit Fahrzeit keine ausreichende Erholungszeit gegeben.

Das widerspricht der Arbeitszeitordnung

Ich hatte das im umgekehrten Fall. Man hatte keinen Einsatz, ich war morgens & nachmittags zum Büro zitiert worden.

Gg. Feierabend um 17 h rief dann der Personaldisponent an, ich solle doch in die Nachtschicht gehen

Wann hätte ich dann schlafen sollen, wenn ich 2 x pro Tag ins Büro kommen muß ?