Müssen einen Polizisten eigentlich wieder zurück bringen, wenn sie einen Unschuldigen irgendwo aufgabeln und dann zu einer weit entfernten Wache bringen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klare Antwort - nein! Eigentlich sollte sowas nichtmal gemacht werden.

Und das hat einen rechtlichen Hintergrund.

Polizeifahrzeuge sind nicht versichert, auch die Insassen nicht.

Das Mitnehmen von Personen, welche nicht im Polizeidienst sind, ist eigentlich nicht statthaft.

Ausnahme, es liegt ein Grund vor.

Der liegt vor, wenn die Person in Gewahrsam genommen oder aber festgenommen wurde.

Wenn dann etwas passiert, haftet das jeweilige Bundesland voll für alle Schäden - stell Dir einen Unfall vor, der Polizeifahrzeugführer ist schuld am Unfall, die mitgenommene Person wird verletzt, jemand muss dafür aufkommen. Passiert sowas, haftet das Land für die Schäden.

Liegt dieser Grund nicht vor, haftet das Land nicht.

Dein Kumpel wurde zur Wache mitgenommen, Gewahrsam oder Festnahme lag dann vor. Dort werden die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt. Sind diese beendet und Dein Kumpel kann gehen, liegt kein rechtlicher Grund mehr vor, der ein Transport in einem Polizeifahrzeug rechtfertigen würde.

Wenn also ein Polizist den dann irgend wo hin fährt und es passiert was dabei, haftet das Land nicht mehr - aber der einzelne Polizist.

Und genau deshalb ist das Zurückbringen eigentlich nicht drin. Viele Polizisten machen sich darum jedoch wenig Gedanken und machen das oder setzen es aufs Spiel, nennt sich Bürgernähe, man hat ja auch ein Herz.

Aber eigentlich, wenn man gehen kann, ist es jedermanns eigene Sache, weiter zu kommen.

Das wird auch unterschiedlich gehandhabt je nach Land, manchmal locker, manchmal wirklich hart. Es gibt Gegenden, da ist z.B. das Verbringen eines Polizeibeamten außer Dienst mit einem Polizeifahrzeug von a nach b (".....meine Karre springt nicht an, könnt ihr mich schnell Heim bringen....") bereits ein Dienstvergehen und wird disiplinarrechlich geahndet, selbst dann, wenn das Fahrzeug sowieso wegen eines anderen Grundes in genau die Gegend fahren sollte.

Sie karren ihn dorthin zurück, wo sie ihn aufgegriffen haben.

Im Fall eines Kollegen war es nicht so. Der durfte nachts um 4 erstmal 30 Minuten laufen...  Deshalb die Frage

@tatze70

Stellt sich die Frage, wieso ein "Unschuldiger" auf das Revier mitgenommen wird. Was ist vorher passiert?

Zur eigentlichen Frage: Nein, derjenige muss nicht zurückgebracht werden. Können durchaus versicherungsrechtliche Aspekte angeführt werden. Hatte Still schon so geschrieben - Ende der Maßnahme, deswegen Entlassung vor Ort.

Wenn sie Dich eingesammelt haben, weil Du den Pustetest verweigert hast, kannst Du laufen. Als.Zeuge werden sie Dich zurück bringen, wenn sie Zeit haben

ja müssen sie bzw. müssen sie dich nach hause bringen wenn du deinen Bus oder so verpasst hast

Welches Gesetz sollte die Polizei denn dazu verpflichten. Die Praxis sieht so aus, dass die P olizei nach Beendigung der Maßnahme niemanden mehr irgendwohin fährt. 

Sie müssen gar nichts. Aber viele machen es aus Gnädigkeit weil sie die Person ja so schon Unschuldig mitgenommen haben! In der Zeit wo sie dich wieder Nachhause kutschieren könnten sie auf der Straße sein und Verbrechen verhindern.