Einem Polizisten die Mütze klauen?

6 Antworten

Diebstahl und das bestimmt im schweren Fall.

Im schweren Fall? Wieso denn das? :D Nur weil es eine Mütze vom Polizisten ist und wenn es die eines Elektrikers ist, ist nur ein leichter Fall, wenn überhaupt, oder wie? :D

Klaue dem doch mal die Pistole. Da macht mehr Spass

StGB § 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

... doof nur, dass in diesem Fall mindestens 6 Monate Haftstrafe drohen! Wenn der Täter nach dem Wegnehmen der Waffe damit fortläuft führt er unberechtigt eine Schusswaffe und macht sich damit gemäß § 52 WaffG strafbar.

Es handelt sich dabei um einen klassischen Diebstahl. Du könntest im Prinzip eine Anzeige diesbezüglich kassieren.

Haha!^^ Würde ich vor Gericht kommen und mir würde nur das vorgeworfen werden und auch der Polizist würde anwesend sein, würde ich die auslachen. :D

@Krisendetektor

und anschließend würden wohl Richter, Staatsanwalt und Polizeibeamter über Dich lachen :-D

@Krisendetektor

...und dann verkündet der Richter folgendes Urteil:

"...der Angeklagte wird zu einem Schadenersatz von 20 Euro verurteilt, weiterhin werden 10 Stunden Sozialarbeit angeordnet, der Angeklagte hat die** Verfahrenskosten** sowie die Auslagen des Gerichts zu tragen..."

...und der Lacher ist dann plötzlich auf der Seite de Polizisten, welcher wegen der Zeugenaussage am Vormittag einen ruhigen lenz schieben durfte...

@mindestgebot

Maamaaa? (Richter) Der böse Mann da hat mir die Mütze geklaut ;D Als Polizist würde ich den Typ sicher nicht anzeige sondern mir die Mütze wieder zurück holen und den ein bisschen zusammenfalten. Ist doch peinlich...

@Ramin663

@Ramin663

..Mütze wieder zurück holen und den ein bisschen zusammenfalten.. und dann eine Anzeige schreiben .. wenn es tatsächlich ein Diebstahl war und kein blöder Scherz gehört die Anzeige dazu .. (vgl. §163 StPO)

@Ramin663

Naja, was wäre daran peinlich? Ein Kind nutzt eine Situation aus um etwas total überflüssiges und sinnloses zu machen...

Das Lustige daran ist ja, keiner findet es lustig...

  • Mütze wegnehmen und weglaufen: Diebstahl gem. §242 StGB

  • Mütze wegnehmen und weglaufen, dabei eine Waffe o. gefährliches Werkzeug mitführen(z.B. Messer in der Hosentasche): Diebstahl mit Waffen gem. §244 StGB

  • Mütze wegnehmen, erwischt werden und dann Gewalt anwenden oder damit drohen: räuberischer Diebstahl gem. §252 StGB

  • Mütze mit Gewalt wegnehmen: Raub gem. §249 StGB

Wäre dann interessant zu wissen was genau unter "Mütze mit Gewalt wegnehmen" zu verstehen ist, wenn man aus dem Lauf heraus die Mütze greift dürfte man vermutlich auch dem Polizisten leicht über den Kopf streifen, ähnlich einem Klaps auf den Hinterkopf den manche Eltern gern geben. Kommt dann wohl auf den Richter an ?!

@walterbg

das lässt sich vorher nie sagen .. hängt natürlich auch vom Polizisten ab, wie er diesen Klaps gegen den Kopf selbst interpretiert/empfindet und ob der Richter dem dann folgt ...

Wenn sich Polizist, Staatsanwalt (nach einer Anzeige) oder Richter (nach Anklage) davon überzeugen lassen, dass es nur ein Scherz sein sollte und der Dieb keine Zueignungsabsicht hatte .. passiert vielleicht auch einfach gar nix .. hängt ganz davon ab, in welcher Stimmung der Polizeibeamte ist und wie sich der Dieb sonst so verhält ..

Diebstahl natürlich. Eventuell auch Angriff auf einen Polizeibeamten, das sagen die immer.

Also wenn man es macht, sollte man sich langsamen suchen. Und dann rennen....