MPU // Abstinenznachweise?

3 Antworten

Hallo lilaluke,

zum einen gibt es inzwischen mehrere Bundesländer, die bereits ab 1,1‰ eine MPU fordern (z.B. Bayern und BW)

Zum anderen hast Du leider den Konsum von BTM zugegeben und dir damit eine MPU mit doppelter Fragestellung (Alkohol + Drogen) eingehandelt.

Bei solchem Mischkonsum ist der komplette Abstinenznachweis (d.h. sowohl für Alkohol als auch BTM!) über mindestens 1 Jahr zu erbringen.

Hallo,

entgegen meiner Vorschreiber bin ich nicht der Meinung das es sich hier um eine doppelte Fragestellung handelt. Der Alkoholwert an sich würde für eine MPU-Anordnung nicht reichen und steht "nur" im Zusammenhang mit deiner Aussage des Drogenkonsums.

Auch beim Cannabis geht es erstmal nur um "Hinweise auf ggl. Konsum" und steht keineswegs fest. Blutwerte wurden ebenfalls nicht erhoben. Von daher sollte erst einmal festgestellt werden, ob die MPU-Anordnung überhaupt gerechtfertigt ist.

Hast du einen guten Anwalt?

ginatilan  30.06.2015, 10:04

du weißt doch, dass gegen die MPU-Anordnung kein Anwalt was machen kann, oder hat sich das jetzt geändert?

Der Alkoholwert an sich würde für eine MPU-Anordnung nicht reichen

kommt auf das Bundesland drauf an wo der Fragesteller wohnt

und die Fragestellung, die der Fragesteller gepostet hat ist in meinen Augen schon eine doppelte, oder sollte ich mich irren?

nancycotten  01.07.2015, 01:47
@ginatilan

Hi, schau mal im VP nach, da war letztens ein User der ebenfalls eine ungerechtfertigte MPU machen sollte. Die Empfehlung von (ich glaube es war der Eisbär und der muss es ja wissen ;-)) einem User war, das ein Anwalt schon mal versuchen kann, die FSSt. auf ihren Fehler hinzuweisen. Das es sich nicht um ein Bundesland mit 1,1‰ Grenze handelt, kann man eigentlich schon an der Fragestellung erkennen ("zusätzlicher Gebrauch von Alk..") und die Formulierung der Fragestellung klingt eindeutig nach Drogen-MPU. Es geht hierbei rein um das (fehlende) Trennvermögen des Klienten. Da aber gar keine Blutwerte feststehen und es nur um einen "Hinweis" auf ggl. Konsum geht (was eigentlich erstmal in einem FÄG herausgefunden werden müsste), handelt es sich mAn um eine zu Unrecht angeordnete MPU. Gruß Nancy

ginatilan  01.07.2015, 10:23
@nancycotten

Das es sich nicht um ein Bundesland mit 1,1‰ Grenze handelt,

da weißt du schon wieder mehr als wir:-)

okay, dann hoffen wir im Sinne des Fragestellers das es so ist wie du es siehst

Hallo 

in deinem Fall sind Abstinenznachweise für Alkohol und Drogen Pflicht. 

näheres heute abend wenn ich wieder am PC bin 

clemensw  29.06.2015, 17:38

Du warst wieder mal schneller...

ginatilan  29.06.2015, 23:14

also, deine Fragestellung der MPU ist eine doppelte, Drogen und Alkohol

diese MPU kostet mit Abstinenznachweisen und fachlicher Hilfe für die Aufarbeitung ca. 3000€

du benötigst mind. 12 Monate Abstinenznachweise, entweder durch Unrinscreenings oder die Haaranalyse

wo es die Institute in deiner Gegend gibt die das durchführen dürfen kannst du in deiner Fsst erfragen

wenn du jetzt schon die Fragestellung bekommen hast, hast du ja sowieso keine Chance die MPU jetzt zu bestehen, denn die Frist wird kein Jahr gehen bis du das Gutachten abgeben musst

ziehe deinen Antrag bei der Fsst wieder zurück (so sparst du dir wenigstens noch ein wenig Geld) und bereite dich mit Abstinenznachweisen auf die MPU vor.

wenn du die AB beisammen hast kannst du wieder einen Neuantrag stellen