Wenn man den Führerschein abholt wird einen vor Ort noch mal Blut -abgenommen bzw muss man eine Urin Probe abgeben ?
Hi @ll Zugegeben die frage ist ein wenig merkwürdig und ich kann es mir auch kaum vorstellen , ( aber interessieren tut es mich trotzdem) aber wenn einem der Führerschein vor neun Monaten wegen Alkohol und Diazepam abgenommen wurde und man ihn bald wieder bei der Führerscheinstelle abholen darf ( habe da einen Festen Termin ) , wird einen da eventuell Blut abgenommen bzw muss man eine Urin Probe abgeben . Oder händigen die einen den so aus .
PS: Es wäre nicht schlimm wenn sie ein Urin Probe bzw Blut abnehmen würden mich interessiert es einfach .
2 Antworten
Hallo Mommmo23
wenn du deine Fahrerlaubnis abholst werden keine Abstinenznachweise mehr angeordnet
das hätte die Fsst schon früher gemacht wenn sie welche wollten
mich wundert es immer noch, dass deine Fsst so human war und keine MPU angeordnet hat!
aber an deinem Fall siehst du selber wie kompliziert das Thema ist
wünsche dir alles gute für die Zukunft, und pass auf die Karte besser auf als bisher:-)
Danke für den Stern
Hallo Mommmo23,
die rechtlichen Voraussetzungen für eine Blutentnahme richten sich nach folgendem Gesetz:
§ 81a StPO -Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
Wie Du dem fett dargestellten Text entnehmen kannst ist die Blutentnahme nur dann zulässig, wenn damit etwas bewiesen werden kann, was für ein Verfahren von Bedeutung ist.
Da keine Verfahren mehr gegen Dich läuft und mit der Blutentnahme auch nichts bewiesen werden könnte ist diese bei der Abholung des Führerscheines nicht zulässig.
Kurz gefast:
Nein, es wird weder eine Blutentnahme durchgeführt, noch andere Maßnahmen wie Urinproben etc. durchgeführt.
Schöne Grüße
TheGrow