THC Abstinenz aber trotzdem auf Kokain getestet. ist das überhaupt zulässig?

5 Antworten

Ja, das ist zulässig und eigentlich sollte er auch darüber aufgeklärt worden sein, das steht alles in dem Vertrag des Abstinenzprogrammes.

Wichtig ist, dass die Allgemeinheit vor allen Menschen geschützt wird, die zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet sind und sich und andere Menschen gefährden. Dazu scheinst du (bist du selbst der Arbeitskollege?) zu gehören.

Selbstverständlich darfst du auf alle Mittel untersucht werden, die deiner Verkehrstauglichkeit zuwider sprechen könnten. Ich halte das für sehr sinnvoll im Sinne der Allgemeinheit und der Vermeidung von Gefährdung anderer Menschen!

Oh hey sorry, Moralapostel. Nein, es geht hier nicht um mich. Außerdem ist er ja nicht aktiv unter dem Einfluss von Kokain gefahren. Also war auch niemand in Gefahr! Nach deiner Meinung, oder was du davon hälst, hab ich auch nicht gefragt, ich möchte Erfahrungen hören oder reines Wissen!

@jaydee2701

Wie soll die Polizei wissen, dass er nicht unter Einfluss von Kokain gefahren ist und niemanden gefährdet hat?? Es geht darum, rein prophylaktisch möglichst viele Gefährdungen im Straßenverkehr auszuschalten. Darum werden solche Untersuchungen gemacht und das ist auch richtig so. Mit "Moralapostel" hat das wenig zu tun.

Wenn einer deiner Liebsten (Eltern, Geschwister, Ehefrau/-mann, Freundin/Freund usw) von jemandem im Straßenverkehr verletzt, getötet oder lebenslänglich in ihrer körperlichen Gesundheit behindert werden, siehst du die Problematik bestimmt völlig anders. Das hat dann nämlich nichts mehr mit Moralapostelei zu tun! Denke mal nach!!!

Erfahrungen anderer sich nicht notwendigerweise auf deinen Freund übertragbar! Jeder Fall ist anders und wird folglich indviduell behandelt.

Ja ist zulässig. Pech für deinen Kollegen. Jetzt geht das Jahr wieder von vorne los. Und bei der nächsten MPU wirds noch schwerer den Gutachter zu überzeugen dass nie wieder etwas vorkommt. Wenn man es nicht mal während der Abstinenzzeit lassen kann...

Ja. Das ist nicht nur zulässig, sondern das muss sogar gemacht werden.

Zu beachten ist ferner, dass gem. den Beurteilungskriterien zur Bestätigung einer Abstinenz ein polytoxikologisches Screening vorzunehmen ist, d.h. es wird nicht nur auf eine Substanzklasse getestet, mit der ein Proband möglicherweise zuvor auffällig geworden ist, sondern es ist ein allgemeines Screening durchzuführen. Unter „polytoxikologisch“ ist grundsätzlich eine Analyse auf Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite, Amphetamine samt Designer- Amphetamine sowie Benzodiazepine und Methadon zu verstehen, ggf. sind zusätzlich Teste auf (tricyclische) Antidepressiva, Barbiturate oder Buprenorphin vorzunehmen. Zumindest bei begründetem Anfangsverdacht können z.B. weitere Opioide (wie Tilidin oder Tramadol) sowie modernere Hypnotika (wie Zolpidem oder Zopiclon) sowie weitere Arzneimittel (insbesondere weitere Psychopharmaka wie Neuroleptika etc.) von Relevanz sein und eine anlassbezogene Beauftragung des Labors erfordern.

Quelle: Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik aus toxikologischer Sicht (2008), Dr. rer. nat. Frank Mußhoff

In der Regel wird auch ein Abstinenzvertrag geschlossen, in dem auch stehen sollte, was getestet wird bzw. werden darf. Da kann dein Kollege auch nochmal nachschauen, was er unterschrieben hat.

selbst wenn das Labor das nicht dürfte. Dein kumpel oder wer auch immer  ist jetzt im nachhinein noch weniger geeignet ein kfz zu führen wie zuvor, Weil er von der einstiegsdroge auf ganz harte drogen umgestiegen ist. 

Vielleicht mal ein leben ohne drogen führen, dann klappt das auch mit dem führerschein