Während MPU beim schwarzfahren erwischt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo LennartZ69,

mich wundert im Moment, warum der Polizist nicht schon bei der Kontrolle über Funk abgefragt hat, ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, denn dass ist die übliche Vorgehensweise, wenn Jemand seinen Führerschein bei der Kontrolle nicht vorlegen kann.

Das er diese Abfrage im nachhinein macht ist zwar nicht unmöglich, aber eher unwahrscheinlich. Wenn er im Nachhinein feststellt, dass Du nicht im Besitz der Fahrerlaubnis bist, wird er sich gegenüber seinen Vorgesetzten fragen lassen, warum er die Abfrage nicht schon vor Ort gemacht und Dich somit ohne Fahrerlaubnis weiterfahren lassen hat    

Aber nehmen wir mal an, dass der Polizist im nachhinein doch noch ermittelt, dass Du nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis warst bzw. bist.

In dem Fall leitet die Polizei gegen Dich und den Halter des Fahrzeuges ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein:

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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

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Zu den Ermittlungen der Polizei gehört es auch noch einmal, dass Du Dich zur Sache äußern kannst. Diesbezüglich wird man Dich und insofern Du noch nicht Volljährig bist, Deine Eltern zur Vernehmung vorladen. Aber weder ist diese Vorladung bindend, noch musst Du Dich zur Sache äußern. Es ist bloß ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, dass sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlassen kann.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft übersand.

Die Staatsanwaltschaft liest sich dann  die Ermittlungsakte samt Deiner Einlassung durch und entscheidet dann,

  • ob sie das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt oder
  • ob sie das Verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellt oder
  • ob sie eine Hauptverhandlung für erforderlich hält und Du Dich vor einem Richter verantworten musst

Solltest Du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, ist eine Verurteilung weder zu der im § 21 StVG angeführten

  • Geldstrafe, noch zu der
  • Freiheitstrafe

möglich, da Du noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen bist und somit fast hundertprozentig nur eine 

  •  Erziehungsmaßregel, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird

erhalten wirst. Die Verurteilung steht später auch nicht im Führungszeugnis drin.

Das Du im Falle einer Verurteilung (wie hier immer gerne andere User anführen) auch mit einer Sperre belegt wirst halte ich für äußerst unwahrscheinlich, denn eine Sperre ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis weder vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.

So gesehen kommst er selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, noch relativ glimpflich davon.

Möglich ist aber, dass auch gegen den Halter des Fahrzeuges ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zukommt, denn strafbar macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Hier schreiben auch immer gerne User, dass der Versicherungsschutz durch das Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis erlöscht. Auch das ist nicht richtig.

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, so dass auch kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Allerdings nutzt Dir im Moment auch nicht, dass Du bald ein positives MPU-Gutachten vorlegen kannst. Solange ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis läuft, wird Dir die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteile. Und bis das Strafverfahren abgeschlossen ist kann schon durchaus mal ein Jahr vergehen.

Nach Abschluss des Verfahrens kannst Du dann eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Ich vermag aber nicht zu sagen, ob Dir dann eine neue MPU zur Auflage gemacht wird. 

Also hoff mal drauf, dass der Polizist keine Überprüfung der Fahrerlaubnis vornimmt.

Schöne Grüße
TheGrow

Du hast mir echt super geholfen das war mal endlich eine vernünftige Antwort von jemanden wo man merkt das dieser wirklich Ahnung hat! Das hat mich nämlich auch gewundert das der Polizist nicht gleich die Abfrage vor Ort gemacht hat ... ich hoffe ich komme mit einem blauen Auge davon und muss nur das Verwarungsgeld zahlen !

Eine Abfrage ist wahrscheinlich. Das ist das fahren ohne Führerschein. Das ist eine Straftat. Vorgesehen ist eine Geldstrafeoder bis zu einem Jahr Haft. Auch Deine Mutter kann richtig Ärger bekommen weil sie Dich hat fahren lassen.

Deinen Führerschein kannst Du dann noch eine ganze Weile vergessen.

Ich glaube, wenn die Kinder 18 sind, ist man dann als Elternteil auch langsam mal von der Aufsichtspflicht entbunden.

@Elali74

Von der Aufsichtspflicht sicher. Als Fahrzeughalter darf man aber sein KFZ nicht jemanden überlassen der keine Fahrerlaubnis hat. Das das zufällig der Sohn ist macht die Sache nicht besser.

@Elali74

Es geht hier nicht um die Aufsichtpflicht von Eltern über die Kinder, sondern eines Fahrzeughalters gegenüber dem Fahrer dem der Halter sein Fahrzeug anvertraut.

Siehe §21 StVG Abs. 1 Nr. 2.

@NamenSindSchwer

Siehe Kommentar des FS unter der Antwort von testwiegehtdas.

@Elali74

Das macht es für den FS selber nur noch schlimmer und Mutti ist auch noch nicht ganz raus aus der Sache, da gegebenenfalls geprüft werden muss wie Junior so ohne Weiteres an den Schlüssel kam und ob Mutti dies nicht zumindest geduldet hat.

Du hast mit dieser Aktion gezeigt, dass du nicht geeignet bist als Autofahrer am Straßenverkehr teilzunehmen.

Denn damit hast du bewiesen, dass dir die Auflagen (MPU Termine) egal sind und du trotzdem fährst.

Normalerweise machen sie die Abfrage noch und es kommt raus, ganz vielleicht hast du Glück und es wurde aus Zeitgründen vergessen/gelassen.

So eine Aktion ist halt einfach seltendämlich...

Zudem kann deine Mutter nun auch Ärger bekommen, immerhin hat sie einem Fahrer ohne Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug überlassen.

Hoffe so sehr das sie das vergessen....

Ne hat sie mir nicht gegeben, habe es genommen

Ich verstehe die Leute nicht... keinen Führerschein mehr und dann noch gegen Verkehrsregeln verstoßen und damit um eine Polizeikontrolle betteln.

Naja...

Eventuell hat du Glück... bei einem Verwarnungsgeld könnte es sein, dass es übersehen wird... Dann gibt's Post und du bezahlst. Dann ist die Sache erledigt.

Und wenn doch nicht... Du wusstest, was du tust und welches Risiko du eingehst... BTM und Führerschein passen nicht zusammen. Müsstest du eigentlich wissen... kein Führerschein und Auto fahren passen auch nicht zusammen. Weißt du auch, war dir aber beides egal.

Im schlimmsten Fall droht dir eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Und der Halterin des Fahrzeugs auch... theoretisch wäre da eine Haftstrafe drin... praktisch wird's vermutlich auf eine dicke Geldstrafe hinauslaufen.

War sehr dumm ich weiss, aber kann man ja jetzt leider nicht mehr rückgängig machen... Hoffe so sehr das es nur ein Verwarnungsgeld gibt.

Du hast derzeit keinen gültigen Führerschein. Dennoch bist du Auto gefahren und hast dem kontrollierenden Beamten Lügen aufgetischt. Eine FS-Abfrage ist sehr wahrscheinlich.

Passieren wird daher aller Voraussicht nach:

Strafverfahren wegen Fofe (§ 21 StVG, Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe).

Vertagen der MPU

Keine Neuausstellung des FS