Monatliche Lohnabrechnung ohne Steuerabzug

4 Antworten

Ich komm nicht ganz mit: Hat sie jetzt drei Jobs gehabt oder nur den einen mit ein paar Tagen? Wieso MUSS sie überhaupt die Steuererklärung machen? Sie liegt, wenn sie nur ein paar Tage gearbeitet hat , unter den sogenannten Grundfreibetrag ( 8113 € in 2013) , da fällt eben kein Steuer an, also kann man auch keine erklären. Hatte sie Arbeitslosengeld oder Krankengeld oder Elterngeld? Oder eben doch mehr als einen Arbeitgeber im Jahr? Dann wären das die Ausnahmen, dann MÜSSTE sie die Erklärung machen. Da gibt man dann eben Bruttolohn an, die Sozialversicherungsbeiträge und eben die Lohnersatzleistungen......Aber wie gesagt, hängt davon ab, wie viel sie jetzt wirklich gearbeitet hat.

ImmoHai11 
Fragesteller
 22.02.2014, 11:42

Genau, sie ist eindeutig unter dem Grundfreibetrag, deswegen wollen wir die Steuer, die ihr bei den anderen Jobs abgezogen wurde, zurückholen. Sie hatte mehrere Jobs: den im Januar mit der komischen Lohnabrechnung, 2 Jobs wo sie richtige jährliche Steuerbescheinigungen bekommen hat und noch ein paar Mini-Jobs. Krankengeld hatte sie auch ein paar Wochen.

Das ist doch ganz einfach, da liegt sie unter dem steuerpflichtigen Einkommen. Wobei für die SV,AV,KV in der Regel immer Beiträge, unabhängig vom Einkommen, Beiträge gezahlt werden müssen. Außer bei Geringverdiener, da ist das anders geregelt. Bei der Einkommenssteuererklärung muß sie den Verdienst angeben. da regelt sich das aber auch so.

Hallo,

  • deine Freundin hat doch sicher eine Lohnsteuerkarte, bzw. einen Sozialversicherungsauswei, den sie beim Arbeitgeber abgeben muss.
  • Hier ist z.B. auch vermerkt, in welcher Lohnsteuerklasse deine Freundin ist.
  • Auf der anderen Seite verstehe ich aber auch deine Frage nicht.
  • Die Abzüge die du aufgezählt hast, sind doch Sozialabgaben
  • Sieh dir noch mal die Abrechnung an:
  • Da steht einmal ein BRUTTO-Betrag und ein NETTO-Betrag
  • Wenn du von dem BRUTTO-Betrag die Sozialabgaben wie:
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • u.s.w. abziehst, erhälst du den NETTO-Betrag, also den Betrag, den deine Freundin ausbezahlt bekommt.
  • Wenn es beim Ausfüllen der Steuererklärung doch noch Schwierigkeiten gibt oder etws undeutlich ist, geh mal auf die Seiten des Finanzamtes. Hier findest du Beispielerklärungen und die Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung.
  • Du kannst aber auch persönlich zum Finanzamt gehen und nachfragen.
  • Hier nimmt man dir zwar nicht die Arbeit ab, allerding sind die Beamten zur Beratung verpflichtet, also sagen dir, wo du was eintragen musst.
  • Hinweise findest du aber auch im Internet.
  • Einfach mal googlen, z.B." Lohnsteuererklärung ausfüllen"

Ich hoffe mein Tipp hat dir geholfen und wünsche euch viel Erfolg bei der Steuererklärung.

Hallo,

  • ich habe hier bei "gute frage" auch noch einen Link gefunden.
  • Hier findest du jede Menge Bilder und Texte mit Infos zum Thema.
  • Konnte mir jetzt zwar nicht alles ansehen, aber hilfreich ist die Seite ganz bestimmt!

Hier nun mal der Link:

http://www.gutefrage.net/bilder/steuererklaerung/1

  • Einfach anklicken und du hast jede Menge Information auf einen Blick