SV-Abzüge bei Saison-Jobs als Schüler?

2 Antworten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Ein Aushilfsjob war es ja nicht. Bei deiner Freundin könnte es sich um eine kurzfristige Beschäftigung gehandelt haben. Die darf eine gewisse Anzahl an Arbeitstagen im Jahr nicht überschreiten. Ein Tag mehr und schon ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Genaue Anzahl weiss ich nicht, kannst du dir ergoogeln unter "kurzfristiger Beschäftigung". Ich denke es sind so um die 50 Tage im Jahr. Wenn du von Mai bis August gearbeitet hast, hast du diese Anzahl an Tagen überschritten. Nun ist es keine kurzfristige Beschäftigung mehr. sondern eine sozialversicherungspflichtige, wie z.B Abzüge zur Krankenkasse (KV) Rentenversicherung (RV) . Eine Hälfte zahlst du, die andere der AG, deshalb 2x aufgeführt. Sicherheitshalber würde ich mal beim Personalbüro des Arbeitgebers nachfragen.,um das genau abzuklären. 

Drew19XX 
Fragesteller
 22.07.2016, 09:02

Danke, das hilft mir schon etwas weiter. Meine Freundin jedoch ist, so wie ich, immer noch dort beschäftigt und zahlt gerade mal 30€ Lohnsteuer im Monat als Abzug sozusagen.. ich verstehe das nicht so ganz aber gut, wenn das so geregelt ist dann muss es wohl so sein.