Teilzeit + Minijob falsch abgerechnet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst: Ich gehe davon aus, dass du mit Minijobs eine geringfügige Beschäftigung meinst und nicht eine kurzfristige Beschäftigung.

Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Ein Minijob wird in der Regel überhaupt nicht über Steuerkarte abgerechnet, sondern der Arbeitgeber zahlt 2% pauschale Lohnsteuer. genaueres kann man aber erst nach Betrachtung der Gehaltsabrechnungen sagen. Es gibt bei den sog. 450 EUR Jobs die Möglichkeit, nach individuellen Steuermerkmalen abzurechnen statt der Pauschalsteuer. Des habe ich in der Praxis aber noch nie erlebt, weil sie das für den Arbeitnehmer meist nicht lohnt.

Allerdings: Selbst wenn beide Arbeitgeber dich mit Steuerklasse 6 abgerechnet hätten, wird das im Rahmen der Steuererklärung korrigiert. Du bekommst dann einiges erstattet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kann ich noch von beiden eine Korrektur verlangen, damit ich bei der Steuererklärung für dieses Jahr nicht für beide Jobs die Klasse 6 angeben muss?

Für die Berechnung der Einkommensteuer ist es völlig irrelevant, welche Steuerklassen du hattest. Steuerklassen sind nur relevant für die Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber.

Du solltest aber mit deinem jetzigen Arbeitgeber wegen der anzuwendenden Steuerklasse reden, denn St.Kl. 6 wird nur bei einem zweiten bzw. jedem weiteren Arbeitsverhältnis angewandt oder wenn dem Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt.