Steuererklärung HiWi Job?

3 Antworten

Hi Lucius,

da genügt bei dir eine "Vereinfachte Ek-Steuererklärung für Arbeitnehmer" (sind nur 2 DIN A4-Seiten ;-)

Bild zum Beitrag

https://www.formulare-bfinv.de/printout/034040_18.pdf

Da benötigst du nur deine eTIN laut der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 25: es gibt in D keine steuerfreien Tätigkeiten ausser beim Minijob, falls der Minijob-Arb.geber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet hat - nur dann kannst du auf die Angabe in der Ek-Steuererklärung verzichten, da ja dann der Minijob-Lohn pauschalversteuert wurde!

Ergo mußt du alle Lohnsteuerbescheinigungen in der EK-Steuererklärung angeben.

Ich hatte in diesem Jahr ein paar Monate eine HiWi-Stelle, bei der ich ca. 300 Euro pro Monat verdient habe. Davon wurden auch keine Steuern einbehalten, was ich auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auch sehen kann.

Also als Single in der Lohnst.klasse 1 wird dir erst ab ca. 1060€ mtl. Bruttolohn die mtl. Lohnsteuer einbehalten - deswegen ist dieser Lohn aber nicht einkommensteuerfrei ;-)

Du mußt ganz einfach unterscheiden zwischen der monatlichen Lohnsteuer und der jährlichen Einkommensteuer: der Grundfreibetrag beim Single in 2019 ist aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale, also sind somit insgesamt jährlich über 10.000€ einkommensteuerfrei ;-)

Gruß siola55

 - (Wirtschaft und Finanzen, Steuern, Minijob)

Ja, Du musst alle Jobs angeben, die auf Lohnsteuerklasse gelaufen sind.

Schau Dir das Steuererklärungsformular mal an. Wenn ein Job auf Steuerklasse 6 gelaufen ist dann trägst Du einfach von beiden die Werte ein.

Die Angaben musst du machen. Aber auch für die HiWi Stelle wurde das Einkommen an das Finanzamt gemeldet. Das ist Vorschrift, auch wenn KEINE Lohnsteuer einbehalten wurde.