Gesetzliche Abzüge bei Entgelt unter 450€?

4 Antworten

Es kommt nicht nur auf den Verdienst an. Der Nebenjob muss auch als geringfügige Beschäftigung angemeldet werden. Wenn dein Arbeitgeber das als sozialversicherungspflichtigen Job anmeldet, dann bekommst du ganz normal auch die Sozialbeiträge abgezogen.

Ein Arbeitskollege hatte so ein ähnliches Problem, bei seinem Nebenjob (<450€)wurde dieser beim Finanzamt als Hauptjob angegeben, dass hieß 450€ wurden mit Steuerklasse I berechnet und sein Hauptjob mit Steuerklasse 6, das war ein schlechter Monat für ihn.

Oh okay, vielen Dank! 

Heißt das dann, wenn mein Job, gar nicht als geringfügige Beschäftigung gemeldet ist, ist es egal ob ich unter oder über der 450€-Grenze liege, oder würde es etwas ändern?

@Lin96

Das ist in diesem Fall dann egal. Ab 800€ und Steuerklasse I werden auch noch Lohnsteuern abgezogen. Eine geringfügige Beschäftigung erlaubt nur ein Einkommen von maximal 450€, bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist das Einkommen nicht begrenzt.

@Yuncil

Kann natürlich auch Ausnahmen geben, bin kein Experte bei Arbeitsverträgen...

@Yuncil

Danke, du hast mir wirklich sehr weitergeholfen :) Dann werde ich wohl nochmal mit meinem Arbeitgeber reden. Weißt du zufällig, ob das aufwendig ist, dass als geringfügige Beschäftigung anzumelden, wen der Vertrag bereits seit 2 Monaten besteht?

@Lin96

Kann ich nicht genau sagen, da ich kein Personaler bin. Aber so schwierig kann das nicht sein, man muss halt den Arbeitsvertrag dementsprechend aufsetzen bzw. einen Änderungsvertrag vereinbaren und den Job dann dementsprechend anmelden. 

Du musst allerdings dann auch Nachweisen das du Krankenversichert bist, also eine Bescheinigung von der KV deiner Eltern vorlegen, bzw. auch eine Immatrikulationsbescheinigung. Als Student darfst du auch eine bestimmte zeit im Jahr (ich glaube 4 Wochen oder so) Vollbeschäftigt ohne Abzüge arbeiten, dass ist für die Sommerferien ganz nett.

Weis DEin Arbeitgeber, das Du Studentin bist? Hast Du ihm die Immatrikulatiosnbescheinigung vorgelegt? Den Nachweis, dass Du krankenversichert bist?

Dann die Frage, war es Dein erster Monat dort? Ist es insgesamt ein Minijob, oder war das Entgelt in dem Monat erstmalig unter 450,- Euro?

Wenn Du einen "normalen" Arbeitsvertrag hast und auch mal , oder öfter über 450,- euro Brutto hast, dann ist ein Monat zwischen durch, kein Minijob. Und wenn Dein Chef keinen Nachweis hat, dass Du bei einer Universität immatrikuliert bist, dann muss er Dir auch Arbeitslosen und Krankenversicherungsbeiträge abziehen. Oder bist Du Assistentin eines Hellsehers, dann sollte er es allerdings wissen.

Krankenversicherung privatkrankenversichering Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung

die 450 Grenze und das die Abgaben nur vom AG getragen werden können hast du nur beim Minijob

Und was ist der Unterschied zwischen meiner Arbeit und einem Minijob? Bzw wie charakterisiert sich ein Minijob?

@Lin96

Minijob kurz und knapp
-regelmäßig unter 450 p.M.
- AG zahlt pauschal Lohnsteuer
- AG Zahlt pauschal an die SV-Träger 
- du kannst dich von der RV befreien lassen

@nope23

Also wenn ich sowieso nicht über die 450€ pro Monate komme, nur Vorteile für mich als Arbeitnehmer, richtig? 

@Lin96

Richtig