Entschädidgungsleistung aus Wettbewerbsverbot wo in Steuererklärung erfassen?

2 Antworten

Bei einer Karenzentschädigung handelt es sich nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern um sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG i.V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG (BFH-Urteil v. 12.06.1996 - XI R 43/94). Solche Einkünfte sind nicht lohnsteuerpflichtig und auch nicht sozialversicherungspflichtig. Unter die sog. "Fünftel-Regelung" fallen sie (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG).

Sie sind deshalb in der Einkommensteuererklärung nicht auf Anlage N, sondern auf Anlage SO (Zeile 7) zu erklären.

N richter Profi :-) Steuerberater? Finanzwirt? Steuerfachwirt? Irgendwas in der Richtung machst du bestimmt :)

@Pink1991

Verrate ich nicht. Gib dich damit zufrieden, dass ich Jura studiere.

Normalerweise müssten auf deiner Lohnsteuerbescheinigung deine RV und KV- Beiträge draufstehen. Wenn nicht, ruf bei deinem Steuerberater an und frage nach, was du zu tun hast. Die geben gerne Auskunft und wenn du Glück hast, sogar kostenlos.