Mon cheri ab 18?
Ich wollte gerade bei rewe eine schachtel Mon cheri kaufen, da wollte man meinen ausweis sehen. Ich bin erst 15 also haben sie es mir nicht verkauf, sie haben sich zwar entschuldigt aber das ist doch schokolade?! Um betrunken zu werden müsste man die dinger doch packungsweise verdrücken, habe mal gehört etwa 300 stück^^ ist das gesetz oder nur bei unserem rewe so? Abgesehen von allem wäre es ein geschenk gewesen und nicht einmal für mich^^ Falls es wen interessiert, ich habe nun eine schachtel Merci geholt^^
5 Antworten
Hallo,
siehe dazu § 9 des Jugendschutzgesetzes.
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Zu 1. Zählt auch Mon Cherie, da diese Kirschwasser enthalten.
Somit hat die Verkäuferin alles richtig gemacht und sich an das Jugendschutzgesetz gehalten.
Viele Grüße Alex.
Likörpralinen gibt es erst ab 18 Jahren.
Im deutschen Jugendschutzgesetz wird nicht nur der Umgang mit alkoholischen Getränken sondern auch mit Lebensmitteln, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, geregelt.
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
- andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
—Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 9
Der Gesetzgeber legt fest das branntweinhaltige Lebensmittel nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.
Unter die Kategorie "branntweinhaltige Lebensmittel" fallen beispielweise Pralinen, Rumkugeln, Eisbecher oder Kuchen die branntweinhaltige Getränke wie Schnapps, Rum, Obstwasser, Gin, Wodka o.ä enthalten sofern diese mehr als 1 Vol.-% Alkohol beinhalten.
(Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten,did=163074.html)
Lg, Anduri87
Richtig, das ist Schokolade. Allerdings gefüllt mit hochprzentigem Likör.
Und auch wenn man wie du schon richtig sagst, die Dinger Packungsweise in sich reinschlichten musste um betrunken zu werden: Darum geht es nicht. Es genügt das Alkohol drin ist. Stell dir mal vor ein 10jähriger kauft diese "Schokolade" Da genügen ein paar von denen. Außerdem sollen Kinder gar nicht erst an den (hier auch noch eher süßen) Geschmack von Alkohol gewöhnt werden.
Also haben sich die Verkäufer völlig richtig verhalten
Ja ist normal, war bei einem Bekannten auch mal so. Frag einfach eine nette person, ob sie für dich bezahlen kann, du gibst natürlich das geld zurück. Ist ja nur ein Geschenk, das versteht jeder.
Überall so. Muss nur ein Fünkchen Schnaps drin sein und es ist ab 18.
Aber einige Läden vernachlässigen das, aber dein Rewe hat alles richtig gemacht.
Das steht aber auf den Packungen nirgens drauf, dass die ab 18 sind. Der Edeka hier im Ort verkauft erfahrungsgemäß Schnapspralinen ab 16 - was auch Sinn macht. Von einer Halbe Bier bist du eher besoffen als von ner Packung Mozartkugeln, und Bier/Wein/Sekt dürfen 16-Jährige auch kaufen.