Wie lange dürfen 16jährige draußen bleiben?

10 Antworten

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das regelt, wie lange Kinder und Jugendliche draußen bleiben dürfen. Das haben alleine die Eltern zu bestimmen !

Das Einzige, was (im Jugendschutzgesetz) vorgeschrieben ist , ist wie lange Jugendliche In Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken) bleiben dürfen bzw. wo sie gar nicht hin dürfen (z. B. Spielhallen und Nachtclubs).

Das sollte ein Lehrer eigentlich auch wissen...

Ja, das ist ja gemeint...Partys, Discotheken... usw.

Ich hatte mich wahrscheinlich nur falsch ausgedrückt. Doch was denkt man sich schon bei 16 jährigen, was die anderes machen, wenn es raus gehen oder ausgehen heißt... ;)

@Frettchen95

rausgehen ist draussen, reingehen ist drinnen. :-)

@Frettchen95

tja, nur weil manche 16jährige außerhalb von gebäuden (discos, partys...) und ohne alkopops mit sich scheinbar nichts mehr anzufangen wissen, müssen wir doch nicht voraussetzen, dass du mit rausgehen auch gleich sowas meinst ;-)

Draußen bleiben darf man so lange, wie man will bzw. wie es Erziehungsberechtigte vorschreiben.

In Discos, Kneipen und Gasthäusern darf man sich, soweit ich weiß, bis 24 Uhr aufhalten.

MfG Fantasy5001

Bis 24 Uhr entspricht der Wahrheit

Blödsinn...

@gesperrter2011

Warum Blödsinn? Es ist so, du kannst es ja nachlesen wenn du es nicht glaubst

@teddywer

wo denn nachlesen? wer dazu das deutsche gesetz findet, der weiss mehr als der gesetzgeber.

@Rheinflip

@Teddywer: Wir warten alles gespannt auf den Beweis....

@Dracon94

genau... aber noch mal so, ich meine wenn 16-jährige auf Partys und so gehen ;)

ist ja eigentlich klar, oder nicht...?!

@Frettchen95

Auch auf Partys darfst du unbegrenzt gehen.

@Frettchen95

zum zweiten: nur weil manche 16jährige außerhalb von gebäuden (discos, partys...) und ohne alkopops mit sich scheinbar nichts mehr anzufangen wissen, müssen wir doch nicht voraussetzen, dass du mit rausgehen auch gleich sowas meinst ;-)

@Rheinflip: wenns eine private Party bei Freunden ist ja. Ist es eine öffentliche Party in einem öffentlichen Gebäude, dann gilt dort das JuSchG.

Tja, draußen bleiben oder sich an bzw. in gewissen Orten aufhalten dürfen sind gravierende Unterschiede, @Frettchen95 (hast du Frettchen als Haustiere?^^)

Denn lt. JuSchG darfst du z. B. in Kinos, Gaststätten, Discos bis 24 Uhr bleiben (wenn die Betreiber er erlauben). An gewissen anderen Orten aber gar nicht, nicht mal um 15 Uhr.^^

Andererseits darfste bei geschlossener Gesellschaft (z. B. private Partys) bleiben bis zum jüngsten Tag. ;)

Aber für den reinen Aufenthalt im Freien gibt es allgemein keine gesetzlich geregelte Zeiteinschränkung (außer es handelt sich dabei um einen jugendgefährdenden Ort.

Fazit: dein Lehrer hätte besser Bäcker werden sollen, obwohl... besser doch nicht, denn DIE Brötchen von ihm wollte ich auch nicht essen. :D (Kloputzer ginge auch nicht, da würden die Kloschüsseln flüchten :P).

Ist schon erschreckend zu sehen, was da an Unwissenden unsere Kinder unterrichtet und sich auch noch Lehrer nennen darf. Ohne h mit 2. e träfe es da besser... :D

Kannst deinem Lehrer ja mal dies hier unter die Nase reiben (am Besten mit Schmirgelpapier^^):

http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~juschg.aspx

Wenn ihm das nicht reichen sollte, hier die Seite vom Justizministerium: gesetze-im-internet.de/juschg/index.html

Ich glaube nicht, dass der Lehrer unwissend war. Der hat eine Regel aufgestellt und vielleicht mit der Begründung Gesetz zu hoch gepokert. Die Zeiten waren ja nicht immer so, dass Jugendliche bei Regeln gleich im JuSchG gegoogelt haben. Früher wurden Regeln akzeptiert und fertig. Da war die Nacht aber auch nicht erst um 3.00 vorbei. Heute fängt sie da vielleicht erst an ;-)

@uncutparadise

Der Lehrer kann da aber gar keine Regeln aufstellen. ;) Das könnte er allenfalls auf einer Klassenfahrt.

Und für die Regeln bezüglich des draußen bleibens sind auch heute immer noch die Eltern zuständig, so wie es früher ja auch funktionierte.

Wenns heute nich mehr ganz so klappt, könnte das u. a. auch daran liegen, dass die Eltern sich aufs JuSchG berufen, damit versuchen, sich aus ihrer eigenen Verantwortung zu stehlen (eigene Erfahrung), dann aber in Erklärungsnot geraten, wenn die Kids damit kontern, dass das dort aber gar nicht steht. ;)

Für den Aufenthalt im Freien gitb es kein Gesetz bzw. gilt das JuSchG nicht. Das gilt für öffentliche Orte wie Bars, Gaststätten, Kinos, Discos, Videotheken etc. und da ist 24.00 tatsächlich Schluss.