§ 11 Jugendarbeitsschutzgesetz: Muss die Pause in der Schule 60 Minuten betragen oder kann sie sich aus mehreren min 15 minütigen Pausen zusammensetzen?
Der aktualisierte Paragraph 11 des JArbSchG besagt:
"Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten"
Da wir ein 60-min Stundensystem haben, möchte unsere Schule insbesondere für die Oberstufe einfach eine Freistunden-Schiene einführen, sprich beispielsweise die fünfte Stunde würde einfach immer ausfallen. Da die benötigte Stundenanzahl natürlich trotzdem erreicht werden muss, würde dass eine Verschiebung des Schultag-Endes auf 17.20h statt wie bisher 16.05h bedeuten!
Als Schülersprecherin möchte ich das gerne aufhalten. Dabei brauche ich jedoch Hilfe bei der Auslegung des Gesetzes.
Besagt der oben zitierte Paragraph tatsächlich, wortwörtlich und unumstößlich, dass eine Mittagspause von genau 60 Minuten ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden (wie sie in der Oberstufe täglich der Fall ist) verpflichtend ist, oder
a) können sich die 60 Minuten als Summe mehrer 15 Minuten Pausen (wir planen momentan eine 30 Minuten, 2x 15 Minuten und sonst immer 5 - 10 Minuten pausen zwischen den Stunden) ergeben
b) stellt dieser Paragraph nur das 'Anrecht' auf diese Pause dar, welche von uns als Schule und Schülerschaft nicht zwingend wahrgenommen werden muss.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Am kommenden Dienstag Abend ist Schulkonferenz, bei der ich gerne einen alternativen Vorschlag präsentieren würde - dieser ist jedoch von der genauen Bedeutung des oben zitierten Gesetzestextes abhängig.
Helft mir bitte unsere Freizeit zu retten! :)
6 Antworten
Du willst dich hier auf das Jugendarbeitsschutzgesetz berufen. Dieses findet aber in einer allgemeinbildenden Schule keine Anwendung, weil Schule eben nicht Arbeit in einem Betrieb usw.zu vergleichen ist. Wenn du eine rechtliche Grundlage für deine Argumentation suchst, so kannnst du dich in diesem Fall nur auf das Schulgesetz deines Bundeslandes für deine Schulform berufen. Es werden aber in der Regel keine Anfangs- und Endzeiten eines Unterrichtstages vorgegeben und eigentlich auch keine Pausentakte und Vorgaben über die Länge einer Unterrichtsstunde. Oft fält das unter "Organisation". Niedersachsen macht im Erlass dazu Vorgaben:
Unterrichtsorganisation
RdErl.d. MK v. 20.12.2013-36.3-82 000 (SVBl. 2/2014 S.49) - VORIS 22410 -
Bezug:
2. Unterrichtszeiten
2.1 Der Unterrichtsbeginn soll in der Regel nicht vor 7.30 Uhr liegen.
2.2 Die Dauer einer Unterrichtsstunde beträgt an den allgemeinbildenden Schulen grundsätzlich 45 Minuten.
2.3 Die Gesamtdauer der Pausen soll bei fünf hintereinanderliegenden Unterrichtsstunden mindestens 40 Minuten, bei sechs oder mehr Stundenmindestens 50 Minuten betragen. An Ganztagsschulen soll zusätzlich eine Mittagspause von mindestens 45 Minuten vorgesehen werden.
Du wirst das auch nicht im Allleingang durchziehen können (liest sich irgendwie so), sondern musst natürlich die betroffene Schülerschaft hinter dir haben. Überlege dir lieber überzeugende, wenn nicht sogar unschlagbare Argumente für deinen alternativen Vorschlag, um "dich" durchzusetzen, als zu hoffen, du könntest dich auf irgendein Gesetz berufen.
Danke für die ausführliche Antwort! :)
Hinsichtlich des Gesetzes kann ich mich ausschließlich auf das Protokoll der Lehrerkonferenz berufen, in dem es heißt: "Es wird hervorgehoben, dass dem aktuellen Runderlass zufolge auch in der Sekundarstufe II eine Mittagspause von 60 Minuten eingehalten werden muss, wenn für die Schülerinnen und Schüler eine Unterrichtsbelastung von mehr als 6 Zeitstunden am Tag anfällt. (§ 11 Jugendarbeitsschutzgesetz)."
Interessanterweise habe ich im Schulgesetz NRW gar keine Information hinsichtlich irgendeiner Pausenregelung gefunden - vielleicht greift deswegen bei uns das JArbSchG?
Die Schüler habe ich glücklicherweise allesamt hinter mir und auch die Lehrer sind dagegen - stellen es jedoch so dar, als müssten wir die Pause einführen, da es im Gesetz so steht. Daher versuche ich zu zeigen, dass man das Gesetz, das angeblich für uns gilt, eben nicht so auslegen muss, dass genau 60 Minuten Pause sein müssen.
Argumente sind natürlich, dass die Freizeit enorm eingeschränkt wird und Schüler je nach Schulweg teils erst um 18.30h zuhause sein würden. Sportliche Aktivitäten, Hobbies, Nachhilfe und soziale Kontakte sind bei einem solch langen Tag einfach unmöglich.
Die Lehrer sehen das zwar genauso, sind aber wie oben bereits beschrieben davon überzeugt, dass wir eine Mittagsscheine einführen MÜSSEN. :(
In Absprache mit der Schulleitung werden wir jetzt untersuchen, ob wir vielleicht eine Blockung (Belegung der Fächer in der Oberstufe) finden, die einem jeden Schüler eine tägliche Freistunde zusichert, was eine weitere verpflichtende Freistunde wie geplant unnötig machen würde.
Da mußt Du politisch ran.Binde alle Schüler ein,denen der bisherige Schulalltag schon lange genug ist,sowie die Eltern.Dann schaltet Ihr die lokale Presse ein.Über die Sinnhaftigkeit von Nachmittagsunterricht muß man sich nicht streiten,aber durchaus darum,wenn weder Vereinsleben,Hobby,Freundschaften mehr gepflegt werden können.Dies wäre durch die Verlängerung der Anwesenheitspflicht in der Schule der Fall.Immerhin könntet Ihr auch Beispiele bringen,wenn Schüler Rotkreuz oder Feuerwehr nicht mehr besuchen können,sei es weil diese zu spät nach Hause kommen,oder einfach erstmal abschalten müssen,vermutlich sind die Eltern von Arbeit schon zu Hause,so das es mehr als nachvollziehbar wäre,dies nicht umzusetzen.Sollte die Feuerwehr Abmeldungen zu beklagen haben,die werden schon mal gehört,gibts eine starke Unterstützung.Auch Training im Jugendfußball ist ja meist am Nachmittag.Sollte der Unterricht später als 08.00 beginnen,könntet Ihr vorschlagen diesen auf 7.30 oder 08.00 anzusetzen,um im Kompromiß,dann nicht später zu Hause zu sein.Allerdings ist das schwierig,weil der Schulträger die Busse so einsetzt,wie die Schule es benötigt.Dies ginge also nur langfristig,da ja eine Auftragsvergabe erfolgt ist und diese nur mit längerer Vorlaufzeit geändert werden könnte.Hast eine Herculesaufgabe vor Dir.Trozdem viel Glück.Liebe Grüße
Du sagst "Die Schule möchte eine Freistunden-Schiene einführen". Heißt das, dass die Schulleitung das möchte, od. die Schüler? In Deutschland sind an allen Schulen 45 min, u. nicht 60 min. Du sprichst aber von Arbeitszeit, u. nicht Unterricht. Falls es sich um die Arbeitszeit in einem Betrieb handelt, ist der Geschäftsinhaber zuständig.
Die Frage ist ob hier überhaupt das JArbSchG angewendet werden kann, es geht ja um Schule und nicht um Arbeit. sicher bin ich mir da allerdings nicht. Was ich aber sicher weiß ist, dass die Pausenzeiten in den verschiedenen Bundesländern verschieden sind.
Es geht um die Pausen bei der Arbeit nicht in der Schule