Mofafahren ohne Prüfbescheinigung? Strafe in der Schweiz?

6 Antworten

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Du wirst die Fahrprüfung nicht machen dürfen werden. Abgesehen davon gibt es eine Busse. Fährst du aber auf Privatgeläne, kann dir niemand etwas anhaben. Such dir einen Privatparkplatz, dessen Besitzer dir die Erlaubnis gibt, darauf rumzufahren. Das Mofa kannst du aber schon einlösen, dann zahlt die Versicherung, solange du auf Privatgrund fährst. In der Zwischenzeit kannst du ja schon einmal etwas dran basteln, zum Beispiel kannst du eine Tachobeleuchtung einabauen, oder die Übersetzung ändern (entweder mehr Drehmoment, oder mehr Tempo), et cetera.

PS: Ich wohn auch in der Schweiz, fahre eine ALPA MOOR (1965) mit Sachsmotor

Vielen Danke endlich eine gute Antwort :D hmm das mit der Tacho Beleuchtung wie soll ich das den machen o.O wegen dem tempo sind dch nur 30 erlaubt oder? ich wohn übrigens in Zürich du? also einen privat Parkplatz habe ich schon denn von mir Dad=besitzer... ich werde dir den Stern geben sobald es öglich ist :)

@SaschaKhan

Tachobeleuchtung: LED an Batterie (NICHT Lichmaschine (gleichstrom/wechselstrom-Problem), so ausgerichtet, dass der Tacho angeleuchtet wird, am besten mit einem kleinen Richtspiegel (aus Taschenlampe). (Mein Moor hat das halt serienmässig, haha ;-) Photographie des Modelltypes unter www.oldtimermofas.ch -> Moor 1968

Wenn du nicht so gut den Hügel hochkkommst, kannst du mehr Drehmoment machen. Das heisst, der Motor hat mehr Kraft am Hügel. Du änderst aber nur die Übersetzung des kleineren Ganges, sodass die Höchstgeschwindigkeit im grossen Gang unverändert bleibt.

Ich wohn im Grüt bei Wetzikon in der Nähe des Pfäffikersees.

PS: In Österreich darf das Töffli 45 kmh fahren, bei uns 30, in DE nur 25. Daher die verschiedenen Angaben.

Ich bin auch 13 und habe ein Mofa ich fahre auch damit aber nich auf den strassen sondern zb. auf unserem hausplatz oder Beim Vater meines Kollegen in einer Lagerhalle^^ Informier dich mal wo es in deiner nähe orte gibt wo du ohne bedenken fahren kannst Mfg Xelles

Hmmm ... wohnst du in der Schweiz?

Du darfst das Mofa auf Privatgelände zwahr fahren allerdings muss der komplett gesperrt sein für andere Fahrzeuge ( es darf kein anderea Fahrzeu auch nicht die Polizei auf das gelände gelangen)haben das auch mal mit der Polizei abgeklährt wegen Poketbikes haben die antwort erhallten.

Hi Sascha Das mit der Polizei ist eines, aber wenn etwas passiert, dann hast du ein riesiges Problem, da Versicherung nichts bezahlt!! Es kann auch jemand in dich anfahren, selbst dann trägst du die Schuld! Wenn du jemand anfährst, kann es mit etwelchen Spitalkosten schnell X-Tausend Franken kosten!!

LG Erwin

Ok danke :) und wenn es eingelöst und versichert ist ich einfach keine prüfbescheinigung habe ist das dann einfach ein verstoss oder ne anzeige wert weil in DE ist es so das man 20 Euro zahlen muss und fertig wie ist es in der Schweiz? mfg

@SaschaKhan

Du hast hier leider etwas falsch verstanden: Versicherung hin oder her, wenn du keine Fahrerlaubnis hast, wird die Versicherung auf dich Zurückgreifen, da du nicht fahren hättest dürfen!!

LG Erwin

@erwingutmann

Ja aber so viel ich weis ist die Fahrbewilligung nich das gleiche wie Die Prüfbescheingung...

@SaschaKhan

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ein deutscher Nachweis über die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse Mofa.

Andere Länder kennen diese Art der Prüfbescheinigung nicht, sie ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Die Prüfbescheinigung muss beim Fahren mitgeführt werden. Das gilt nicht für Personen, die vor dem 1. April 1965 (siehe § 76 Nr. 3 FeV) geboren wurden. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. Weiterhin benötigt man keine Prüfbescheinigung, wenn man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) sowie sogenannter Elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

In der Schweiz kennt man das aber nicht!

Ordnungsbussenliste der Schweiz, Stand ist 01.03.2006

(also werden die Geldbußen höher sein als angegeben)

Benützen eines Motorfahrrades ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis (Art. 90 VZV) 80 Franken

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html

scroll mal runter bis Punkt 700.3