Mofa ohne Rückspiegel -> Strafe?

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aus deinem thread: "§ 56 StVZO (Rückspiegel und andere Spiegel)

Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Rückspiegel nicht den Vorschriften entsprach. 15,- "

genau das hab ich gesucht, danke! :D

[...]Alle nach EG-Recht zugelassenen Motorräder müssen Spiegel mit E-Prüfzeichen besitzen. Bei älteren Fahrzeugen, die noch nicht nach EG-Recht zugelassen wurden, muss die Größe der spiegelnden Fläche mindestens 60 cm². Für Fahrzeuge über 100 km/h müssen lt. Gesetzgeber mit 2 ordnungsgemäßen Spiegeln ausgestattet sein. Eine Zuwiderhandlung kann zum erlöschen der Betriebserlaubniss und der Stillegung des Fahrzeuges im Bereich der STVO führen![...]