Strafe beim fahren mit dem Mofa ohne Führerschein?

4 Antworten

Hahahaha, ich war auch 14 beim erwischt werden mit dem Roller ohne Führerschein, und das nacht's um halb 3.

Entweder, wenn du ersttäter bist, wirds Fallen gelassen oder du musst Sozialstunden machen wie ich. Bei mir waren es 15 Sozialstunden aber nur durch hilfe vom Jugendamt. Aber ohne das Jugendamt wirst du vielleicht über 200 machen müssen. Klingt viel, ist es auch. Aber mach sie dann am Besten, sonst droht dir eine Jugendgefängnisstrafe;)

Alpino6  17.06.2016, 15:04

Dann lief dein mofa aber schneller als 25kmh

Sonnst wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit und würde 20€kosten.

Oder du erzählst nur Märchen

DerGries  17.06.2016, 15:11

Nein, ich habe genug Mist in meinem Leben erlebt. Das ist eines davon. Er ist 14 &' darf garnicht Fahren, bei mir war es dasselbe. Und ich bin noch gut damit weggekommen. Und ich habe mir die GuteFrage app nicht extra geholt um den Leuten die bei so etwas hilfe benötigen einen vom Pferd zu erzählen.

DerGries  17.06.2016, 16:26

Dir ist wahrscheinlich nicht einmal bewusst das ich unterstützung vom Jugendamt hatte, dir sollte auch bewusst sein das im Sommer meine Lehre zum Polizisten abgeschlossen ist und dass ich somit weit mehr zu diesem Thema weiß!. Bei mir ist es 7 Jahre her das ich erwischt wurde. Ich kann dir sagen dass sich sachen ändern. je nach alter und Art des Mofas ändert sich die Strafe, also brauche ich kein Wikipedia.

migebuff  17.06.2016, 17:35
@DerGries

je nach alter und Art des Mofas ändert sich die Strafe

Ist gut jetzt. Der Tatbestand aus dem Bußgeldkatalog wurde bereits zitiert, versichertes Mofa ohne Prüfbescheinigung kostet 20€, so stehts im Gesetz, Thema erledigt.

Alpino6  17.06.2016, 18:10
@DerGries

Aber genau dieses Thema scheint noch bei dir eine wissenslücke zu sein.Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg bei deiner Ausbildung.

Gruß

TheGrow  18.06.2016, 02:38
@DerGries

dir sollte auch bewusst sein das im Sommer meine Lehre zum Polizisten abgeschlossen ist und dass ich somit weit mehr zu diesem Thema weiß!.

Dein Wissen scheint ja aber offensichtlich nicht allzu groß zu sein.

Eine Mofa ist gem. § 4 FeV (http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html) ein NICHT-fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug.  

Zum Führen von Mofas benötigst Du dementsprechend keine Fahrerlaubnis, was den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG ausschließt.

Zum Führen einer Mofa benötigst Du gem. § 5 FeV (http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__5.html) lediglich die Prüfbescheinigung / Prüfung zum Führen von Mofas.

Hast Du die Prüfung zum Führen einer Mofa nicht abgelegt, kostet das Führen einer Mofa lediglich ein Verwarnungsgeld von 20,00 Euro.

Dir sollte auch bewusst sein, dass es gar nicht so sicher ist, dass Deine Ausbildung im Sommer abgeschlossen ist, wenn Dir wenige Monate vor Ausbildungsende schon das Grundlagenwissen fehlt. Für einen erfolgreichen Abschluss des Laufbahnlehrganges sollte nicht nur Dein Grundlagenwissen sitzen, sondern Dein Wissen sollte weit über nur die Grundlagen hinaus gehen.  

DerGries  18.06.2016, 09:46

Du weißt nicht wie schnell man ein Thema durchnimmt. Wie viel man in 2 Tagen Lernen muss. Da entgeht einen vieles sehr schnell. Glaube so entstehen diese meisten Missgeschicke mit Jüngeren Polizisten. Aber man lernt ja mit der Zeit. Ich glaube ich schaue ein bisschen öfter in meinen Ratgeber. Danke für die Hinweise!

Das wird dich un die 20€ kosten. Dann kommt noch hinzu; Fährst du ohne Helm? Fährst du ohne Versicherung? Ist die Betriebserlaubnis an dem Mofa durch umbauten etc erloschen?

Die Sperre wird bei solchen kleinen Delikten nicht einberufen. Zumindest bei mir nicht. Hoffe da wird nicht's auf dich zukommen.

Viel Glück:)

einen Führerschein für Mofas gibt es nicht und das kann dich viell. 

205000  -  Sie führten ein Mofa bzw. einen motorisierten Krankenfahrstuhl, obwohl sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.  20 €

kommt das öfters vor - wird es teurer da Vorsatz

TheGrow  18.06.2016, 03:05

Hallo peterobm,

Deine Antwort ist die einzig richtige Antwort her.

Nur beim Hinweis auf dem Vorsatz ist Dir ein kleiner Schnitzer passiert.

Verwarnungsgelder bis 55 Euro sind auch bei Vorsatz nicht zu verdoppeln, sondern diese Regel gilt erst bei Bußgeldern ab 60 Euro Siehe Absatz 4a des folgenden Links:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__3.html