Was passiert wenn man mit einer mofa prüfbescheinigung zu schnell fährt und erwischt wird?
4 Antworten
Beim ersten Mal wird man verwarnt, natürlich bekommst du ne Vorladung dazu.
Beim 2. kommt es dann zur Strafe bzw Sozialstudien. Und beim 3 kommt die Sperre mit MPU.
So war es bei mir damals. Das war allerdings vor 14 Jahren. Das mit der Sperre habe ich persönlich nicht gehabt aber dafür 2 Freunde von mir. Am besten 50er Schein oder warten. Lohnt sich nicht und heut zu Tage sind die evtl strenger mit den Strafen
Nun denn:
- Fahren ohne die betreffende Fahrerlaubnis, das ist eine Straftat, welche mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann! Bei Jugendlichen eher erst mal "nur" Sozialstunden.
- Eine Führerscheinsperre gibt es beim 1. mal wahrscheinlich noch nicht.
- Aber 2 Punkte in Flensburg sind so gut wie sicher.
- Ggf. Strafe durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis (OWi).
- Fahrzeug kann zur Überprüfung eingezogen werden - Kosten trägst du. Möglicherweise kann ein stark frisiertes Fahrzeug sogar verschrottet werden.
- Wenn du danach immer noch meinst, schneller als erlaubt fahren zu müssen gibts mit Sicherheit eine Führerscheinsperre (ab 6 Monate bis 5 Jahre), nochmal 2 Punkte und irgendwann dann auch mal Arrest und/oder du musst für deinem ersten Führerschein vorher zur MPU.
- Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz liegt bei gültigem VS-Kennzeichen nicht vor - das ist nur ein weit verbreiteter Irrglaube.
- Aabäär: wenn du mit dem zu schnellen Fahrzeug ohne die betreffende Fahrerlaubnis einen Unfall verschuldest, dann kann und wird deine Versicherung Regress von DIR fordern (nicht von deinen Eltern!), bis zu 5.000 € sind in diesem Fall möglich. Ganz ohne Versicherung zu fahren wäre übrigens auch eine Straftat (welche auch noch zusätzliche 2 Punkte bringt) und dich im Falle eines Unfalls bis an dein Lebensende finanziell ruinieren kann!
Hallo KelefRa,
mit der Prüfbescheinigung für Mofas darfst Du nur Fahrzeuge führen die max. 25 km/h schnell laufen.
Streng genommen darf Deine Mofa nicht einmal 26 km/h laufen, weil es sich dann nicht mehr um ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug handelt, sondern um ein Fahrzeug, das nur mit mindestens der Fahrerlaubnis AM gefahren werden darf.
In der Regel werden aber von den meisten Polizisten Geschwindigkeiten bis ca. 30 ~ 40 km/h toleriert. Aber es gibt keine Toleranz die hier grundsätzlich anzuwenden ist.
Wer nur im Besitz der Prüfbescheinigung ist und mit einem Fahrzeug erwischt wird, für das eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, muss mit einem Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage rechnen:
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Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
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Rein theoretisch ist es möglich, dass Dir gem. § 69a StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69a.html ) eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren auferlegt wird, in der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Ich habe theoretisch geschrieben, da die Voraussetzung für die Sperre ist, dass sich aus der Tat ergibt, dass Du zum führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet bist. Das ist aber in der Regel nicht der Fall, wenn ohne Fahrerlaubnis angetroffen wurde. Deshalb ist in der Regel davon auszugehen, dass es eben zu keiner Sperre kommt.
Bist Du noch Jugendlicher kann noch nicht einmal die im § 21 StVG angeführte Geld.- oder Freiheitsstrafe verhängt werden, sondern es wird nur eine Erziehungsmaßregel verhängt.
Viele User behaupten immer, dass durch das frisieren der Versicherungsschutz erlischt und man deshalb noch eine Straftat wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt. Dem ist nicht so, das Fahrzeug ist nach wie vor versichert. Lediglich wenn es zu einem Unfall kommt, kann es passieren, dass die Versicherung den Unfallschaden erst einmal reguliert, dann aber den Fahrer/Versicherungsnehmer in Regress nimmt. Die Höhe der maximalen Regressforderung beträgt übrigens 5000,00 Euro.
Wenn die Veränderung am Fahrzeug dazu führt, dass
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas‐ oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
erlischt zudem für das Fahrzeug die Betriebserlaubnis. Eine neue Betriebserlaubnis kann Dir der TÜV erst durch eine kostenintensive Einzelabnahme des Fahrzeuges erteilt werden.
Schöne Grüße
TheGrow
Eng gesehen:
Fahren ohne Führerschein (für schneller als 25 Km/h brauchst mindesten den M)
Ist die Mofa verbotenerweise getunt, ist die ABE erloschen und damit auch die Versicherung. Also kommt Fahren eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs dazu...
Kann nicht nur teuer werden, sondern eine mehrjährige Sperre für den Erwerb des PKW-Führerscheins nach sich ziehen sowie die Anordnung, davor eine MPU machen zu MÜSSEN.
Kann also in der Folge ein sehr teurer Spass werden.
Wofür? Dass man mit ner Mofa etwas schneller als die erlaubten 25 Km/h gedüst ist?
Ein Jahr Geduld, den M machen, und schon darf man bis 50 dahin brettern... und wenn man den A1 macht, sogar noch schneller... und das dann ganz legal.