Mofa neue Fahrzeugpapiere?

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Alles, was über das normale An- und Abmelden eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs hinausgeht, überfordert eine Zulassungsstelle grundsätzlich maßlos.

Wenn es nicht möglich ist, eine Zweitschrift über den Hersteller zu bekommen, bleibt nur der Weg über die Zulassungsstelle. Du lässt dazu ein Gutachten zu Erlangung der Betriebserlaubnis beim TÜV erstellen. Auf Basis dieses Gutachtens erteilt die Zulassungsstelle dann nach Abfrage in der Fahndungsdatenbank eine neue BE.

Wenn man weiterhin ablehnt, eine Betriebserlaubnis nach §21 StVZO zu erteilen, dann lässt du diesen Verwaltungsakt schriftlich geben und legst Widespruch dagegen ein. Oder du machst es gleich ganz anders und beantragst die freiwillige Zulassung eines zulassungsfreien Fahrzeugs nach §3 FZV. Dann muss man dir eine Zulassungsbescheinigung ausstellen, welche die BE ersetzt. Aber da drehen die dann richtig am Rad, weil das in zehn Jahren vielleicht einer macht...

das mit der freiwilligen Zulassung, brauch man da auch ein Gutachten vom TÜV oder wo genau ist der Unterschied zu §21 StVZO? Aber schonmal danke für die echt hilfreiche Antwort! :)

@nixpro

Du brauchst auf jeden Fall ein Gutachten vom TÜV, denn die Zulassungsstelle braucht einen Nachweis eines Sachverständigen, dass dein Fahrzeug einem bestimmten Typ entspricht und diese und jene technischen Daten hat.

Bei einer freiwilligen Zulassung bekommst du ein amtliches Kennzeichen wie bei einem Motorrad: https://cdn.germanscooterforum.de/monthly_2017_03/IMG_0322.thumb.JPG.e90af161cf0bedcfdce7e9040be8a3c9.JPG

Der Vorteil ist, dass du einmalig eine "richtige" Versicherung abschließt, inkl Schadenfreiheitsrabatt und allem drum und dran, statt jährlich ein Versicherungskennzeichen zu kaufen. Sowas ist aber recht exotisch und es heißt sicher erstmal "geht nicht, nie gehört". Siehe z.B. das Theather, dass dieser User durchmachen musste: https://www.gutefrage.net/frage/freiwillige-zulassung-von-50-ccm#answer-198825174

Das Beantragen einer neuen BE ist der einfachere Weg. Wenn du das Mofa nur ein oder zwei Jahre fahren willst, braucht es keine amtliche Zulassung. Sollte das ein top restaurierter Oldtimer sein, den du in absehbarer Zeit nicht verkaufst, kann die Zulassung Sinn machen.

@migebuff

Ja das Mofa soll benutzt werden und dass auch für einen längeren Zeitraum. Ich mach es also gerade wieder fit. Und deswegen würde ich es auch gerne Zulassen. Bis dahin ist es noch ein längerer Weg aber ich wollte mich schon mal vorher darüber informieren. Und wie läuft dass mit der Versicherung? Geht man da hin und sagt ja ich hab zwar noch keine Papiere brauche aber eine Versicherung um es Zuzulassen?

@nixpro

Du musst das auf jeden Fall vorher mit der Versicherung abklären, da es eben kein alltäglicher Vorgang ist. Aber ja - im Grunde gehst du hin und erklärst, dass du ein zulassungsfreies Fahrzeug hast, welches freiwillig zugelassen werden soll, wofür du eine EVB-Nummer benötigst. Du wirst denen dann erstmal erklären müssen, dass dafür eben nicht die Stadard-Mopedversicherung mit Versicherungskennzeichen ausreichend ist, sondern ein regulärer, dauerhafter Haftpflichtversicherungsvertrag inkl EVB-Nummer, also der gleiche Vorgang wie bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug. Das wird man dann erst mit der Hauptstelle klären müssen, weil man davon nie etwas gehört hat und sowas auch noch nie gemacht hat, aber letztendlich wird man verwundert feststellen, dass sowas tatsächlich geht.

Die fehlenden Papiere sind für die Versicherung erstmal nicht weiter relevant. Die brauchen nur die Fahrzeugdaten wie Typ, Hersteller, Baujahr, Fahrgestellnummer usw. Die kannst du selbst angeben, oder du lässt sie den Versicherungsvertreter z.B. vom TÜV-Gutachten ablesen. Das brauchst du ja ohnehin, egal welchen Weg du gehst.

@migebuff

Das war sehr hilfreich! Bin dir dankbar dafür.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Polizei holen. Damit zur Zulassungsstelle und neue Papiere beantragen. Kostet ca 45€.