Fahrzeugpapiere im Fahrzeug aufbewahren?

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Den FahrzeugSCHEIN (also der kleine längliche Zettel) kann im Auto aufbewahrt werden, weil er lediglich ein Nachweis ist dass das Fahrzeug zugelassen/angemeldet ist, und er beinhaltet die grundlegenden technischen Daten zur Kontrolle durch z.B. Polizei. Wenn der weg ist, macht es lediglich Mühe und Kosten ihn neu ausstellen zu lassen.

Der FahrzeugBRIEF ist die eigentliche Besitzurkunde und sollte gut zu Hause oder in einem Bankschließfach aufbewahrt werden.

schleudermaxe  11.04.2017, 11:25

..... seit wann ist der Brief wieder Besitzurkunde?

GoodFella2306  11.04.2017, 11:39
@schleudermaxe

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Kraftfahrzeuges nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird.

Wenn auch nicht ausdrücklich als Traditionspapier ausgewiesen, so erfüllt der Fahrzeugbrief gemeinhin den Stellenwert einer Besitzurkunde.

Man kann jetzt natürlich Haare spalten wenn man will, aber auch nach der Anpassung des Straßenverkehrsrechts hat ein Fahrzeugbrief nach wie vor für die Allgemeinheit diesen Stellenwert.

matrix1984  11.04.2017, 12:33
@GoodFella2306

"Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Kraftfahrzeuges nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird."

Bei deinem Zitat geht es lediglich um den Erwerb eines Fahrzeugs ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2. Hierbei geht es um die Sicherheit des Käufers. 

Um auf dem Besitz zurückzukommen -  Ein Indiz reicht grundsätzlich nicht aus, um den rechtmäßigen Besitz zu beweisen. Ein Indiz ist nur ein Anhaltspunkt. 

Die Frage die ich immer stelle, wenn eine Person der Meinung ist, dass der Besitzer des Fahrzeugbriefs auch Eigentümer des Fahrzeugs ist:

Wer ist der Besitzer, wenn ich meine Zulassungsbescheinigung Teil 2 verbrenne? Nach der Logik vieler müsste das Fahrzeug demnach herrenlos sein.

GoodFella2306  11.04.2017, 12:53
@matrix1984

Wie ich sagte:

Man kann jetzt natürlich Haare spalten wenn man will

matrix1984  11.04.2017, 12:25

Ich zitiere C.4c der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief):

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist kein Eigentumsnachweis! 

Es ist lediglich eine Zulassungsurkunde.

Vielen Dank schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.

Leider stelle ich fest, dass ihr in Deutschland andere Dokumente habt.

Einen Fahrzeugbrief kennen wir hier in der Schweiz nicht. Wir haben nur den Fahrzeugausweis, den wir bei der Fahrt verpflichtet sind mitzuführen, und auf Verlangen vorzuweisen. Und genau auf dieses Dokument bezog sich meine Frage. Wir haben also keine Art Urkunde, die man zuhause im Tresor als Besitznachweis aufbewahren könnte . D.h., dass wir sogar beim Verleihen des Autos den Fahrzeugausweis (also quasi die Besitzurkunde) mit "verleihen" müssen. Und diese ganze Situation erscheint mir eben insgesamt kniffliger, als es in Deutschland geregelt ist.

Vielleicht kann jemand zur Situation in der Schweiz Auskunft geben?

Besten Dank

PatrickLassan  11.04.2017, 13:16

Wir haben also keine Art Urkunde, die man zuhause im Tresor als Besitznachweis aufbewahren könnte

So etwas haben wir in Deutschland auch nicht.

aseven79 
Fragesteller
 11.04.2017, 15:04
@PatrickLassan

Damit meine ich diesen Fahrzeugbrief, der laut Wikipedia als Urkunde angesehen wird, und den man beim Fahren nicht mitführen muss

Der Dieb könnte doch behaupten, rechtmässiger Besitzer zu sein, auch ohne Kaufvertrag?

Behaupten kann der Dieb einiges. 

Ich zitiere C.4c der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief):

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist kein Eigentumsnachweis! Die Bescheinigung hat lediglich eine Indizfunktion. Demnach handelt es sich um ein Anzeichen, dass das Fahrzeug dem Besitzer der Zulassungsbescheinigung gehört. 



Können Fahrzeugpapiere bedenkenlos im Fahrzeug aufbewahrt werden oder nicht?

Bedenkenlos sicherlich nicht. Das Risiko auf viel Stress, viel Zeit und viel Geld wäre mir zu hoch.



Tuehpi  11.04.2017, 12:34

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist kein Eigentumsnachweis!

Aber ohne ihn ist kein Erwerb im guten Glauben seitens des Käufers mehr möglich. 

AalFred2  11.04.2017, 12:41
@Tuehpi

Doch, natürlich ist das möglich.

matrix1984  11.04.2017, 12:42
@Tuehpi

Bei einer gestohlenen Sache, wie in unserem Fall ist dies nach § 935 BGB nie möglich. Brief hin oder her...

... nein, natürlich nicht.

Bei Diebstahl möchte die TK-Versicherung die Papiere und die Schlüssel und die Zulassungsstelle die Papiere für die "Abmeldung" sehen.

Kein Mensch hat seinen Fahrzeugbrief im Auto und das ist die einzige Unterlage, die man braucht, um zu beweisen, dass das Fahrzeug einem gehört.

Fahrzeugschein haben wir auch im Auto, einfach aus dem Grund, dass wir das Auto abwechselnd benutzen und ständig vergessen, den aus der Brieftasche des anderen herauszunehmen.

Das Risiko kontrolliert zu werden ist weit höher, als dass einer das Auto klaut.

lg Lilo

AalFred2  11.04.2017, 12:39

Der Fahrzeugbrief, eigentlich Zulassungsbescheinigung Teil II, beweist gar nichts.

PatrickLassan  11.04.2017, 13:15

das ist die einzige Unterlage, die man braucht, um zu beweisen, dass das Fahrzeug einem gehört.

Klar, deshalb steht ja auch groß „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“ auf diesem Dokument.^^

LiselotteHerz  11.04.2017, 13:41
@PatrickLassan

Dann nenn es halt Fahrzeughalter. da steht aber auch drauf, dass man dieses Papier zu Hause aufbewahren muss. Im allgemeinen, ist der Fahrzeughalter schon derjeniger, der die Kfz-Steuer und die Versicherung bezahlt und der das Auto gekauft hat, oder etwas nicht? Wieviel Menschen kennst Du, die ein Auto haben und nur blechen und ausschließlich ein anderer der Fahrzeugbenutzer ist?

AalFred2  11.04.2017, 13:48
@LiselotteHerz

Über Jahre hinweg, war mein Vater der Halter meines Autos. Trotzdem gehörte es mir und ich habe alle Kosten getragen. Vielen meiner Freunde ging das ebenso. Das ist also eine völlig normale Konstellation.

LiselotteHerz  11.04.2017, 13:52
@AalFred2

Wozu das denn? Spart man da an Versicherung? Das ist jetzt eine ernsthafte Frage, müssen Neulinge am Steuer höhere Versicherungskosten tragen?

AalFred2  11.04.2017, 14:02
@LiselotteHerz

Ja, das kann durchaus der Fall sein. Die SFK für Fahranfänger ist 0. Das entspricht normalerweise 240%. Als Zweitwagen hat man normalerweise 1/2, was deutlich günstiger ist.

LiselotteHerz  11.04.2017, 14:27
@AalFred2

Danke. Gut zu wissen, mein Sohn hat bald seinen Führerschein (hoffe ich zumindest)