Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere?

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Dazu musst Du auch die ersten Seiten der ABE haben. I.d.R. geben die Reifenhändler aber nur die Anlage zur ABE mit, das ist "Das Gutachten zur Erteilung der ABE" also der Teil, wo der jeweilige Verwendungsbereicht mit den Auflagen für Dein afhrzeug (i.d.R. alle Modell der jeweiligen Marke die zulässig sind).

Das ist leider oft auch nur der Teil den man bei den Rädershopf downloaden kann.

Die Freistellung steht aber nicht in der Anlage sonder im allgemeinen teil der ABE, der für alle Fahrzeuge gilt, das sind i.d.R. die ersten 4-5 Seiten der Gesamt ABE zu der Felge (die kann mit allen Verwendungsbereichen locker 200 oder mehr Seiten haben)

Auf diesen ersten Seiten (eben der ohne Verwendungsbereich, der Teil, wo also der Bundesadler und "Kraftafhrtbundesamt" draufsteht)

Findest Du dann i.d.R. folgenden Satz: (sinngemäß)

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgen-
größen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Genau genommen kannst Du also nur entscheiden, ob Du die Zulassungbescheinigung korrigieren läßt, wenn Diur diese 4 Seiten auch vorliegen. In den meisten Räder ABE steht das aber so drin.

Ich persönlich bin ein Freund davon, die zulassungsbescheinigung berichtigen zu lassen. Gut, das kostet Zeit und ca 15 EUR an StVA Gebühr, aber alles was in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, kann die Polizei online abfragen und das erleichtert die Kontrolle ungemein, vorallem, wenn man mal die Papiere vergessen hat.

Ist mir mit meinen Motorrad so gegangen. In Großkontrolle keine Papiere dabei (lagen in meinem Auto, gute 50km weiter). Der Polizist konnte alle Änderungen abfragen und ich war in vielleicht 10 Minuten wieder weiter.