Möchte aufhören zu arbeiten. Kein ALG. ALG II etc beantragen?

5 Antworten

Jeder darf soviel arbeiten wie er will.
Und wenn Du Hausmann wirst und keine weiteren Einkünfte (bzw. nur einen Minijob hast) dann bewegst Du Dich in guter Gesellschaft. Viele Hausfrauen machen das jahrelang und sind über den Ehemann (bei Dir dann halt Ehefrau) familienversichert.

Rentenversicherung kannst Du freiwillig weiter zahlen musst Du aber nicht. Geh einfach zu einer Rentenberatung durch einen Rentenberater - findest Du online auf der Website von drv-bund. Der kann Dich dann auch beraten wann Du in Rente gehen kannst und welche Regelung für Dich zu trifft.

Eine Rentenauskunft hast Du ja wahrscheinlich schon mehrfach erhalten da steht eigentlich alles drin nur mit einem Berater vom Landratsamt oder einem Rentenberater kann man das persönlich beschnacken und Sicherheit über die Regeln gewinnen.

ALG II kommt nicht in Frage. Ist nur für Bedürftige. Und bei Dir würde das Einkommen Deiner Frau berücksichtigt werden. Es sei denn Du willst Dich scheiden lassen und die Wohnung verlassen - dann wäre allerdings auch keine Familienversicherung möglich.

Detlef32  12.12.2016, 10:05

Ach so habe ich vergessen.

 Es gibt dann noch die Schwindler. Die machen einen Deal mit ihrem Arbeitgeber oder so und lassen sich kündigen, melden sich arbeitslos und beziehen dann einige Zeit Arbeitslosengeld. Oder kündigen selber, akzeptieren ein paar Monate Sperre vom Arbeitslosengeld und bewerben sich dann so halbherzig dass sie bis knapp vor die Rente Arbeitslosengeld beziehen.

Da hilft der Versichertenältester, der kennt sich aus und hilft.

krankenversicherung: ja, du kannst beitragsfrei bei deiner frau mit versichert werden.

wenn du keine rente einzahlst, bekommst du für diese zeit keine rentenansprüche. wenn du aktuell 45 jahre hast, wird es dabei bleiben.

du musst also ausrechnen wie viel dir die wegfallenden jahre verlust an der rente einbringen und ob du mit der reduzierten rente leben kannst.

annokrat

Könnte ich beitragsfrei als Familienmitglied bei Krankenkasse meiner Frau eintreten?

Wenn du selbst kein Einkommen über 415,- € hast (425,- € ab Januar) und die Frau gesetzlich versichert ist, geht das.

Was ist mit Rentenversicherung, muß die evtl. weiter geführt werden von mir?

Muss nicht.

Oder tritt bei Rentenbeginn dann Kürzung ein, weil evtl. 3 Jahre bis offizieleln Rentenbeginn nichts mehr eingezahlt wurde

Eine spezielle Kürzung nicht, aber es fehlen halt 3 Jahre Beiträge. Für diese 3 Jahre gibt es dann jeweils 0 Entgeltpunkte.

Ernestomario 
Fragesteller
 29.12.2016, 17:39

Bis zu welchem Betrag monatlich kann man einnehmen, um weiterhin in Familienversicherung bleiben zu können? Also keine Beiträge zahlen. Allerdings ist Ehepartner der auch versichert ist, bei dessen Versicherung  ich als Familienmitglied eintreten würde bei der Krankenkasse als GKV freiwillig versichert.

kevin1905  29.12.2016, 18:24
@Ernestomario

Bis zu welchem Betrag monatlich kann man einnehmen, um weiterhin in Familienversicherung bleiben zu können?

Steht doch bereits in meiner Antwort. 425,- € im Monat sind die Grenze im Jahr 2017.

Hallo Ernestomario,

Sie schreiben:

Möchte aufhören zu arbeiten. Kein ALG. ALG II etc beantragen?

Antwort:

Leider schreiben Sie nichts über Ihren Geburtsjahrgang!

Selbstverständlich reduziert sich Ihre von der DRV in der Rentenauskunft prognostizierte Regelaltersrente, wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr weiter abführen!

Sie müßen sich außerdem darüber im Klaren sein, daß Sie ggf. Ihre erworbenen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente gefährden, sollten Sie keine weiteren Beiträge mehr auf Ihr Rentenkonto abführen!

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen Unfall oder eine rapide Gesundheitsverschlechterung tritt ein, (soll ja durchaus vorkommen) und dann fehlt Ihnen ggf. ein einziger Beitragsmonat, welcher Ihnen die Erwerbsminderungsrente verwehrt!

Denn:

Für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente müßen in jedem Fall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden!

Das heißt im Klartext:

Insgesamt müßen Sie mindestens 60 Beitragsmonate auf Ihrem Rentenkonto nachweisen, was mit 45 Beitragsjahren natürlich voll erfüllt ist!

Der Knackpunkt liegt aber in der zweiten Grundbedingung:

In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre) auf dem Rentenkonto nachgewiesen werden!

Werden diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht keine Chance auf eine Erwerbsminderungsrente!

Wenn Sie 45 Jahre voll haben, können Sie ggf. mit Abzügen in Rente gehen!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/41812/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Schauen Sie in der Tabelle auf Seite 13,14 nach, welche Abzüge bei vorzeitiger Inanspruchnahme mit Ihrem Geburtsjahrgang in Kauf genommen werden müßen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad