Rente.....die jährliche Renteninformation....

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Aussage das Du bis 2032 arbeiten musst, um Abschlagsfrei in Rente zu gehen ist nach der letzten Rentenreform richtig, dass ist aber auch die einzige richtige Information, die man seitens der GRV an dich weitergegeben hat, kein Wunder, das jeder 2 Rentenbescheid zugunsten der GRV ausfällt.

http://www.seniorenbedarf.info/volle-punktzahl-rentenpunkte-in-der-rentenversicherung-sammeln

Während du diese Antwort geschrieben hast, habe ich nochmal bei der GRV angerufen und die Auskunft erhalten, dass ich mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen darf- sofern sich die Gesetze bis dahin nicht wieder geändert worden sind lt. der Sachbearbeiterin.

Mal sehen, was sich in den nächsten Jahren so tut......

@rhapsodyinblue

Haben sie dir auch gesagt, das jedes weitere Jahr zusätzlich deine Rente erhöht?

;-)))

Hi, lass dir einen persönlichen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung geben. Meine Mutter hat mit 18 Jahren angefangen zu arbeiten, durchgehend und Kinder großgezogen. Seinerzeit gab es noch keine Erziehungszeiten. Sie hatte insgesamt 47 Berufsjahre und war zu 50% schwerbehindert. Sie hat drei Monate vor Erreichen des 65. Lebensjahres aufgehört zu arbeiten, ohne Abstriche. Sowiel ich weiß, können Schwerbehinderte ohne Abstriche aufhören zu arbeiten, und das ab dem 63.Lebensjahr! Zur Sicherheit geh in die Beratung, dort bekommst du alles schwarz auf weiß und der Sachbearbeiter sieht dein Arbeitskonto und kann dir Auskunft geben, auf die du dich verlassen kannst.

Bei der Renteninformation ist als einziger Rentenbeginn der der Regelaltersrente angegeben.

Das ist die Rente, die jeder bekommt, wenn er mindestens 5 Beitragsjahre hat.

Für einen früheren Rentenbeginn bzw eine vorgezogene Altersrente gibt es weitere Voraussetzungen.

Diese findest du hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/00_rentenarten_und_leistungen_node.html

Auf Nachfrage bei der BfA

Interessant, da es die BfA seit 8 Jahren nicht mehr gibt.

Du hast Mitwirkungspflichten bezüglich deines Rentenkontos und musst selbst dafür Sorge tragen, dass alle Beitragszeiten korrekt erfasst wurden. Fehlt eine Eintragung so musst du den Nachweis erbringen, dass dort tatsächlich eine Versicherung vorgelegen hat, z.B. wenn ein Arbeitgeber mal "vergessen" hat zu melden.

Du erreichst die Regelaltersrente mit 67 Jahren. Du kannst mit 65 ohne Abzüge in Rente, sofern du dann mind. 45 Beitragsjahre vorweisen kannst (Rente für besonders langjährig Versicherte).

Du kannst unter Abschlägen mit 63 in Rente, sofern du dann mind. 35 Beitragsjahre hast (Rente für langjährig Versicherte).

Füher geht mit oder ohne Abschläge nur, wenn ein GdB von mind. 50% vorliegt, was der Fall zu sein scheint.

Hallo rhapsodyinblue,

Sie schreiben:

Angefangen habe ich mit 15 (1981) eine Ausbildung zu machen. Ich bin 1965 geboren.<

Antwort:

Mit Jahrgang 1965 sind Sie aktuell 2013-1965 = 48 Jahre alt.

Wer allerdings nach dem 1.1.1961 geboren ist, der hat im Zusammenhang mit Erwerbsminderungsrente keinen Vertrauensschutz mehr bei Berufsunfähigkeit!

Wenn Sie nachweisen können, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitlichen Beschwerden auf Dauer, auf unter 3 Stunden innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist, dann haben Sie Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente!

Nehmen Sie diese volle Erwerbsminderungsrente vor dem Erreichen Ihres 63-igsten Lebensjahres in Anspruch, dann müßen Sie eine lebenslange Rentenkürzung von bis zu maximal 10,8 % hinnehmen!

(Für jeden Monat vor dem 63-igsten Lebensjahr lebenslang 0,3 % Abzug!

Siehe hierzu unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Nun der Tiefschlag: Im Rentenbescheid steht, dass ich bis Ende 2032 arbeiten muss (wären also schlappe 51 Berufsjahre)!!<

Antwort:

Warum Tiefschlag, das ist doch allseits bekannt und gesetzlich so geregelt, zumal das ursprüngliche Rentenalter der Frauen (vorher maximal 60 Jahre) auf mittlerweile 67 Jahre angehoben worden ist!

Stichwort Emanzipation und leere Kassen!

Auf Nachfrage bei der BfA bekam ich zu hören, dass ich gerne mit 62 aufhören kann (2027), aber dann mit 10,8% Kürzung jeden Monat.<

Antwort:

10,8 % Kürzung pro Monat, das ist wohl ein schlechter Witz!

Richtig wäre wohl: 0,3 % pro Monat!

Das kann doch wohl nicht wahr sein?<

Siehe unter folgendem Link:

google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/58152/dierichtigealtersrentefuersie.pdf

Ich habe bis 2027 immerhin 46 Beitragsjahre auf dem Buckel.<

Anwtort:

Soweit sind wir ja noch gar nicht und außerdem, das wird Ihnen leider niemand danken!

Als 100% Schwerbehinderte????<

Antwort:

Es gibt keine Schwerbehinderung mit 100 %!

Es muß richtig heißen:

GDB 100!

Allerdings hat der GDB auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente so gut wie keinen Einfluß!

Kann ich wirklich nicht früher aufhören - ohne dass man mir Abschläge berechnet?<

Siehe unter die richtige Altersrente für Sie und zu Erwerbsminderungsrente in den o.a. Broschüren!

Auszug:

Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es seit dem Jahr 2012 für Versicherte, die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben.

"Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen."

Altersrente für langjährig Versicherte:

Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben.

Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab!

Wurden Sie nach 1948 und vor 1964 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben.

Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67. Sie können die Alters rente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen:

Für schwerbehinderte Menschen ist es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Außerdem lässt ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren oftmals nicht zu. Deshalb können sie bereits vorher ohne Abschlag in Rente gehen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.

Für nach 1950 geborene Versicherte führt Berufs­ oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100).Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis oder bescheid nachgewiesen. Sie muss beim Versorgungsamt beantragt werden und bei Rentenbeginn noch vorliegen.

Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise angehoben.

Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 65. Sie können die Altersrente jedoch vorzeitig mit einem Abschlag in Anspruch nehmen.

Irgendwie ist das nicht nachvollziehbar<

Anwtort:

An Hand der o.a. Broschüren sollte dies alles nachvollziehbar sein und außerdem haben Sie ja das Recht, sich bei der DRV gründlichst beraten zu lassen!

Wer Erwerbsminderungsrente beantragen will, der sollte seine Hausaufgaben vorher machen!

Beste Grüße

Konrad