Arbeitslosengeld zwischen Ausbildung und Studium?

3 Antworten

Wenn es ein Angebot des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung gibt und man dieses ausschlägt, dann erhält man eine Sperre des ALG-I von 3 Monaten, da man die Arbeitslosigkeit selbst verursacht hat; die Arbeitsagentur wird dem ausbildenden Betrieb eine entsprechende Anhörung zuschicken.

ALG-I erhält man zudem nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (daher sollte die Absicht zu studieren nicht der Arbeitsagentur gegenüber erwähnt werden) - Du mußt Dich dann auch bewerben und an allen Maßnahmen teilnehmen; sollte eine Stelle vermittelt werden, dann mußt Du diese Stelle dann auch annehmen; Du kannst aber dann vor Studienbeginn entsprechend wieder kündigen).

Du solltest evtl. mit dem jetzigen Ausbildungsbetrieb reden, ob er Dich nicht befristet bis zum Studienbeginn weiterbeschäftigen könnte; dann hat er auch ausreichend Zeit jemand geeigneten für die Stelle zu suchen, die ja zu besetzen wäre, wenn er Dir ein Angebot macht.

Sollte kein Angebot erfolgen, hast Du natürlich Anspruch auf ALG-I. Nebentätigkeiten während des ALG-I-Bezuges (unter 15 WoStd. - da ansonsten keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt) werden angerechnet; 165 € können behalten werden.

DerSchopenhauer  10.07.2014, 15:07

Arbeitnehmer und Auszubildende sind gesetzlich verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit zu melden - ansonsten tritt eine Sperrzeit von 1 Woche ein.

Wenn Du Leistungen vom erhalten willst, musst Du zum Zeitpunkt des Wissens, dass Du arbeitslos wirst, Dich beim AA melden. Wenn Du dich verspätest meldest, kannst Du zeitlich begrenzte Leistungssperre bekommen. Ich würde mal bei der AA vorsprechen und Dein Problem erklären.

Ergänzung: ALG II kann es nicht werden, da ich dafür zu viel Geld als Rücklage habe.