Trennung bei ALG II - macht das Jobcenter evtl. Stress?

8 Antworten

Natürlich kann das JobCenter niemanden zwingen zusammen zu leben. Die Frage wäre ob ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben habt. Dann könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Der VERMIETER bestimmt dann, ob er an den einen oder anderen Partner weiter vermietet.

Nein, aber es kann sein, dass beide ausziehen müssen, weil die Wohnung zu groß ist.

Regina3 
Fragesteller
 20.04.2022, 02:04

Und vor allem zu teuer?

Lmorg  20.04.2022, 03:47
@Regina3

Es zählt der Preis der Kaltmiete - du kannst also theoretisch eine Wohnung mit 80m² alleine beziehen, solange die Kaltmiete im Rahmen der übernahmefähigen Unterkunftskosten ist. Mit einer Quadratmeteranzahl von maximal erlaubter Wohnfläche kommt das JC zwar gern an, diese ist aber tatsächlich irrelevant im Verhältnis zu den Kaltmiete-Kosten.

Ob du dir nun für eine 80m²-Wohnung (fiktiver Preis) 380,00EUR KM aussuchst oder eine 50m²-Wohnung für 380,00EUR KM macht für das JC am Ende keinen Unterschied - Strom zahlt man selbst und wenn die Heizkosten aufgrund einer größeren Fläche in die Höhe schießen, kann das JC einen immernoch auffordern, weniger zu heizen/sein Heizverhalten zu ändern.

(Wer aber wirklich lieber die größere Wohnung nehmen will, sollte dem JC nicht stecken, dass es kleinere Wohnungen für denselben Preis gibt - manche Behörden zicken da wirklich brutal rum und man muss erst mal ewig mit Paragraphen um sich werfen, bevor das OK kommt).

Die dürfen die Übernahme der KdU also nicht per se ablehnen/verweigern, nur weil die Wohnung "zu groß" ist.

Da beide über 25 sind, können sie tun und lassen, was sie möchten.

In der Regel macht das Jobcenter nur bei unter 25-Jährigen Stress.

Theoretisch kann die 27-Jährige zu einer Freundin oder zur Familie ziehen. Sie muss dann dem Jobcenter nur mitteilen, dass sie wo anders hingezogen ist.

Halten die beiden es noch so lange zusammen aus, bis jemand eine andere Wohnung gefunden hat, dann rate ich erst mal den Sachverhalt dem Jobcenter mitzuteilen.

Dann kann die Frau nach einer eigenen Wohnung suchen. Diesbezüglich rate ich dazu, bei jeder Wohnung eine Zustimmung des Jobcenters zu holen, dass die Mietkosten angemessen sind.

"Stand: Zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 20.8.2021 I 3932

§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1.

ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder

2.

ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder

3.

der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

(2) Behandlungen und Untersuchungen,

1.

bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,

2.

die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder

3.

die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,

können abgelehnt werden.

(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden."

Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

.............................................

Nein, das JC darf nicht verlangen, dass dieses Paar weiterhin zusammen wohnt - hier greift § 65, Abs. 1 Satz 2. Ein wichtiger Grund ist hier gegeben, da mindestens eine Partei der Bedarfsgemeinschaft unter dem Zusammenleben leidet.

Lmorg  20.04.2022, 01:00

Nachtrag: das Jobcenter darf einen Umzug generell nicht verbieten. Es darf also umgezogen werden, wie man lustig ist aber das Jobcenter ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten des Umzugs und die neuen Unterkunftkosten zu übernehmen. Letzteres ganz besonders dann nicht, wenn die neuen Unterkunftskosten höher ausfallen, als sie es laut dem entsprechenden Jobcenter sein dürften, um übernahmefähig zu sein. Maximal erhält man also die übernahmefähigen Unterkunftskosten und muss den Rest aus eigener Tasche finanzieren.

Einen wichtigen Grund für den geplanten Umzug anzugeben, schadet nicht. In dem von dir aufgeführten Fall, wäre es simpel eine Trennung vom Partner, welcher Teil der BG ist mit ggf. drohender Obdachlosigkeit ab dem XX.XX.XX (wenn so verblieben wird, dass der anderePartner in der noch gemeinsamen Wohnung verbleiben will).

Regina3 
Fragesteller
 20.04.2022, 01:41
@Lmorg

Vielen Dank Dir!

27 und 30 Jahre alt? In der aktuellen Situation in Deutschland?

Job suchen und eigene Wohnung, fertig.

Regina3 
Fragesteller
 02.05.2022, 22:39

Denkt man so. Ja. Aber nicht jeder ist gesund und gut ausgebildet ...

Lmorg  03.05.2022, 06:51

*Job suchen, den man mit eingeschränkter Gesundheit und ohne Ausbildung machen kann, für den man aber trotzdem noch genug Geld bekommt, um sowohl eine angemessene Wohnung zu finden, als auch sich selbst gut versorgen zu können.

Und schon ist das alles gar nicht mehr so einfach getan, wie irgendwo in Textform hingeklatscht.

Nächstes mal vielleicht einfach vorher fragen/sich informieren, bevor man mit solchen Argumenten um sich wirft, als wäre es für jeden Menschen das Einfachste der Welt, einen Job zu finden, von dem man leben kann. Das ist es nämlich nicht.

jenshiller  03.05.2022, 10:05
@Lmorg

Eine uneingeschränkte Gesundheit hat wohl kaum jemand, an der fehlenden Ausbildung ist man wohl selbt schuld, könnte man nachholen und nein, ich habe es mir nicht leicht gemacht.

Dank Mindestlohn ist heute quasi jede Arbeit eine gute Arbeit.

Lmorg  03.05.2022, 14:51
@jenshiller

Eine uneingeschränkte Gesundheit hat wohl kaum jemand

Bitte? Na dann schieß mal los - was ist denn dein gesundheitliches Handycap? Ich weiß, das geht mit nichts an, deshalb werde ich es auch nicht erfahren. x) Aber garantiert stehst du trotzdem mit jemanden, der zu 100% als schwerbehindert gilt, auf der gleichen Stufe hm?

In der heutigen Zeit zu behaupten, man sei selbst Schuld, wenn man keine Ausbildung hat, ist auch einfach und bequem. Zumindest mit deinen Argumenten machst du es dir sehr wohl sehr leicht.

Und zum Mindestlohn muss ich vermutlich gar nicht erst was sagen aber der Vollständigkeit wegen tu ich es trotzdem: du bist dir darüber im Klaren, wo der Fragesteller wohnt? Kann ja gar nicht anders sein, weil du zu wissen scheinst, dass der Mindestlohn locker ausreicht um sich eine Wohnung mieten zu können, die bezahlbar ist. Wie jeder weiß, kosten Wohnungen ja in ganz Deutschland und unabhängig davon, in welchem Bundesland man sich befindet, gleich viel.

Übrigens wird im Moment alles teurer - ich weiß ja nicht, ob das an dir vorbeigegangen ist aber gleichzeitig werden die tollen Mindestlöhne trotzdem nicht bundesweit einheitlich und ausreichend angehoben.

Aber hast schon recht, auch ungeachtet der Fakten. Einfach weil.

jenshiller  03.05.2022, 22:09
@Lmorg

Wir einigen uns auf:

"Du hast Recht und ich meine Ruhe."

Ich danke dir für dein Vertändnis, dass ich hier nicht weiter antworte.