Wie hoch darf das Einkommen in einer Bedarfsgemeinschaft für ALG 2 sein?

8 Antworten

Wenn du zu viel verdienst, bekommt dein Partner kein ALG 2.

Man darf als Erwachsener 150 Euro pro Lebensjahr als Sparguthaben besitzen. Das dürfen sie euch nicht anrechnen um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Was mit Bausparverträgen ist, weiß ich grad nicht,

Dein Partner ist auch nicht krankenversichert, wenn er kein ALG 2 bekommt. Dann muss er sich freiwillig selbst versichern. Kostet um die 150 Euro im Monat. Die darfst du dann auch zahlen.

Google mal nach Hartz4 . Es gibt etliche Seiten dazu, wo es auch drin steht.

cheesecake88 
Fragesteller
 29.08.2013, 13:48

Hallo, ich würde gerne wissen, ob ich zu viel verdiene (was ich allerdings nicht glaube..) aber wie viel ist denn, zu viel? :) Ich kann dazu leider nirgends Informationen finden.

Feuerloescher1  29.08.2013, 14:50
@cheesecake88

Google mal nach Einkommensgrenze bei Hartz 4 . Mir war was bei 900 Euro....

cheesecake88 
Fragesteller
 29.08.2013, 14:56
@Feuerloescher1

"Hilfebedürftig nach SGB II ist (ohne auf Besonderheiten einzugehen), wer nach Abzug der Krankenkassenbeiträge und der Warmmiete weniger als 345 Euro monatlich zum Leben hat."

Verweis: http://www.hartz-4-einkommen.de/11.anspruch.html (letzter Absatz)

Verstehe ich das richtig: wenn nach Abzug von meinem Gehalt weniger als 345 Euro übrig bleiben, hat man erst Anspruch auf ALG 2?

Hey,

kann dir keine direkte Antwort auf deine Frage geben, da ich aber momentan in genau derselben Situation bin: Wie lange wohnt ihr schon zusammen? Wenn ihr nicht länger als ein Jahr zusammen wohnt, braucht dein Einkommen nämlich nicht berücksichtigt zu werden und der Bedarf werdet komplett von dir unabhängig berechnet. Du brauchst in diesem Fall auch keine Nachweise o.Ä. vorlegen... Hoffe, dass ich dir trotzdem helfen konnte!

cheesecake88 
Fragesteller
 29.08.2013, 13:49

Hallo, wir wohnen erst seit November in unserer eigenen Wohnung. Vorher haben wir allerdings zusammen bei meine Eltern gewohnt (seit Mai '12)... ich denke mal das zählt dann trotzdem als "zusammen wohnen".

10Leo  29.08.2013, 14:00
@cheesecake88

War er auch dort gemeldet? ansonsten kann euch das ja nicht nachgewiesen werden und wenn ihr erst offiziell seit November zusammenwohnt fällt das noch unter die so genannte "Erprobungsphase", in der der Bedarf unabhängig voneinander berechnet wird.

cheesecake88 
Fragesteller
 29.08.2013, 14:51
@10Leo

Ja er war dort auch gemeldet.

Das ist in den Regionen unterschiedlich. Wenn du wissen willst, wie es bei euch gehandhabt wird und nicht beim Amt nachfragen willst, wende dich doch an eine Hartz-IV-Beratungsstelle. Die wissen Bescheid (und haben vielleicht noch den einen oder anderen nützlichen Tipp).

Zu viel Verdienst du,wenn du nach dem Abzug deiner Freibeträge,die du auf dein Bruttoeinkommen erhältst und die dann von deinem Nettoeinkommen abgezogen werden und danach noch deine / eure angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung dazu gerechnet werden,über deinem / eurem Bedarf liegt !!! Was die Kosten der Unterkunft und Heizung angemessen machen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.Euch steht im 1 Jahr des gemeinsamen zusammen Lebens je 382 € Regelsatz zu + die halben Kosten der Unterkunft und Heizung.Nach diesem Jahr,steht euch ein Regelsatz von 345 € zu,da das Jobcenter dann eine Enstandsgemeinschaft annehmen wird bzw. darf.Dem könnt ihr aber jeder Zeit widersprechen,das Jobcenter müsste euch dann das gegenteil beweisen.Die Regelsätze werden 2014 wieder neu berechnet,also werden sie sich etwas erhöhen,2013 wahren es 8 € mehr.Du hast auf dein Bruttoeinkommen max. 300 € Freibeträge,dazu müsstest du 1200 € Brutto verdienen,diese würden dann,wie gesagt,vom Netto abgezogen und dann anhand des Regelsatzes + die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,dein / euer Bedarf berechnet,liegt dieser dann über deinem / eurem anrechenbarem Einkommen,würdest du / ihr eine Aufstockung vom Jobcenter bekommen.Was ihr an Vermögen haben dürft,kannst du im Internet unter ALG - 2 Schonvermögen nachlesen.

cheesecake88 
Fragesteller
 29.08.2013, 15:03

Danke für deine Antwort, um ehrlich zu sein, verstehe ich sie aber nicht.

Ich weiß leider nicht, was Freibeträge sind, noch was unser Bedarf ist etc. Ich habe mich vor dem heutigen Tag noch nie mit ALG 2 auseinander gesetzt. Heute beim Amt sagte man uns auch nur, wir sollen den Antrag ausfüllen, ansonsten würde uns nichts erklärt.

isomatte  29.08.2013, 15:44
@cheesecake88

Wenn ihr also noch nicht als Einstandsgemeinschaft geltet,steht euch jeweils ein Regelsatz von 382 € + die halben kosten der Unterkunft und Heizung zu !!! Das würde im 1 Jahr ja keine Rolle spielen,wenn die Bedingungen erfüllt sind,die ich dir schon geschrieben hatte.Du musst dann nur für die halbe Miete aufkommen.Erst nach diesem Jahr,würde dein Einkommen zur Berechnung des gesamten Bedarfs herangezogen.Weil das so ist,hat man dann auf sein Bruttoeinkommen Freibeträge.Die ersten 100 €,ist der so genannte Grundfreibetrag.Danach kommt die 2 Stufe der Freibeträge,von 100 € - 1000€,hat man 20 % ohne Anrechnung.Dann kommt die 3 Stufe der Freibeträge,von 1000€ - 1200 €,noch einmal 10 % ohne Anrechnung auf euren Bedarf.Das würden dann bei 1200 € Brutto,insgesamt 300 € Freibetrag sein.Es gibt dann noch mal einen erweiterten Freibetrag bis 1500 € Brutto,der trifft zu,wenn man min. 1 minderjähriges Kind im Haushalt hat,man hätte dann also bei 1500 € Brutto,insgesamt 330 € Freibetrag.Würdest du jetzt angenommen von diesen 1200 € Brutto,900 € Netto bekommen,würden erst einmal diese 300 € Freibetrag abgezogen.Dann würdest du ein anrechenbares Einkommen von 600 € haben.Würde dein Freund also kein Einkommen haben und ihr eine Eistandsgemeinschaft darstellen würdet,hättet ihr einen Anspruch auf 2 x 345 € Regelsatz + 450 € Miete ( ist nur ein Beispiel ) dann würde euer Bedarf bei 690 € Regelsatz + 450 € Miete = 1140 € liegen.Da du aber nach dem Abzug deiner Freibeträge,nur noch 600 € anrechenbares Einkommen hättest und dein Freund kein Einkommen hat,würdet ihr die Differenz von 600 € - 1140 € Bedarf,also 540 €,als Aufstockung vom Jobcenter bekommen.Hoffe ist jetzt verständlicher ???

cheesecake88 
Fragesteller
 29.08.2013, 16:28
@isomatte

Ja danke, jetzt ist es etwas verständlicher!

Hier könnt Ihr den Anspruch Deines Freundes berechnen.

http://www.forium.de/rechner-hartz-4.html

Allgemeine Vermögensfreibeträge Die ARGE bzw. die für die Verwaltung des Alg II zuständige Kommune darf aber nicht – auch wenn sie das sicher gerne täte – das gesamte Vermögen von Arbeitslosen und ihren Partner/-innen anrechnen. Geschützt ist Vermögen zunächst innerhalb folgender allgemeiner Freibeträge:

  • 150 € pro Lebensjahr je erwachsenem Arbeitslosen, mindestens aber 3.100 € pro Person als allgemeiner Freibetrag;
  • bei älteren Arbeitslosen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, 520 € statt 150 € je Lebensjahr und Person;
  • 3.100 € je minderjährigem Kind, soweit es Vermögen des Kindes ist;
  • zusätzlich 750 € als Ansparbetrag je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für Anschaffungen, die früher im Bereich der Sozialhilfe durch einmalige Beihilfen abgegolten wurden (z.B. Bekleidung, Herd, Waschmaschine, Möbel).

Zusätzliche Freibeträge für die private AlterssicherungZusätzlich wird ein weiterer Freibetrag von 250 € je Erwachsenem in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, wenn dieser Teil des Vermögens ausdrücklich der privaten Alterssicherung dienen soll und eine Verwertung vor dem Renteneintritt, mindestens aber vor Erreichen des 60.Lebensjahres, ausgeschlossen ist.