Mobilfunkrechnung als RE-Empfänger absetzen?

1 Antwort

Die Rechnung ist ja auf Deine Namen ausgestellt und Du wirst ja auch nachweisen können, dass Du die bezahlst. Darum ist es auch glaubhaft und warum sollte das Finanzamt sich die Mühe machen und den Vertragsinhaber ausfindig machen wollen? 

Du bezahlst die Rechnung, wenn Du jedoch noch andere Verträge mit Deinen Geschäftseinnahmen bedienst, dann könnte es kritisch werden. Denn dann ist klar, dass Dein Vater das Handy benutzt und Du lediglich Deine Ausgaben hochschrauben wolltest. 

Du nutzt den Vertrag und das Gerät und Du bezahlst entsprechend dafür.