Namen einer Person über Prepaidkarte herausfinden

4 Antworten

Da hat die Polizei gar nicht die Lust zu! Es wurde nicht auf den neuen Besitzer umgemeldet - also gehört es ihm noch - ohne WENN und ABER. Er muss die Kosten also zahlen.

tomgun  03.03.2013, 14:49

Das ist Unsinn. Ich hatte ein ähnliches Erlebnis vor etlichen Jahren. Da wurde das Auto gefahren und in Hamburg am Strassenrand geparkt, Ich war aus dem Schneider weil ich einen Kaufvertrag hatte. Diesen brauchte ich nur an die Behörde in Hamburg senden. Wenn das Auto abgemeldet war reicht ein Kaufvertrag.

dein freund ist nicht der hellste. in der regel hat man den kaufvertrag gleich zweimal, füllt ihn aus, käufer und verkäufer unterschreiben und fertig.

ich frage mcih, ob die mutter eine vollmacht hatte, überhaupft den kauf abzuwickeln, bzw. ob de rminderjährige käufer überhaupt berechtigt war das auto zu kaufen.

ich würde davon ausgehen, das der käufer wegen der parkralle sich melden wird oder kommt, um sein geld wieder zu bekommen.

bis der käufer sich meldet, ist der ursprüngliche eigentümer verantwortlich.

er kann nur die handynummer angeben udn hoffen, das die polizei eien gültige adresse dazu heruasfinden kann.

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: dein freund soll seiner zulassungsbehörde schriftlich mitteilen, dass er sein fahrzeug verkauft hat und nur die handynummer hat. er soll dann beantragen, dass die zulassung gemäß § 13 Absatz 4 beendet wird.

(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seiner Pflicht nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten. Der Erwerber hat unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung und, sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit.

Es kommt darauf an, ob die pepaid auf den richtigen Namen zugelassen ist. rufe am besten an, oder schreibe eine SMS, damit Du den Beweis hast, Dich um das Problem gekümmert zu haben. Auch solltest Du das VerkaufsInserat, soweit vorhanden, ausdrucken. So beweist Du, dass Du Verkaufsabsichten hattest.

All das solltest Du Polizei und Straßenverkehrsamt mtteilen.

Zu Kaufvertrag wäre zu sagen, dass Du einen mündlichen Vertrag machen kannst, der ist genauso gültig. Das macht doch jeder Schrotthändler, wenn er eine alte Karre abholt.

Wußtet Du, dass prepaidKarten auf andere Namen oder falsche Namen registiert sind?

Anonyme Telekommunikation ist keine Straftat! Und deshalb solltest Du Dir andere Wege suchen Dein problem zu lösen.