Inkasso ohne das die Rechnung und Mahnungen zugestellt wurden
Ich habe heute ein Schreiben vom Inkasso-Büro bekommen dem eine Forderung von einem Mobilfunkanbieter zu Grunde liegt.
Der Sachverhalt sieht folgendermaßen aus: Der Mobilfunkanbieter konnte am 01.03. nicht abbuchen. Eine Rechnung habe ich nicht bekommen. Das Inkasso-Büro teilte mir mit das die Rechnung wohl mit einem Vermerk "Anwohner unbekannt verzogen" an den Mobilfunkanbieter zurück ging. Die Adresse von mir hat sich aber seit 3 Jahren nicht verändert und es gingen sowohl die vorherigen Schreiben vom Mobilfunkanbieter ein, als auch das heute eingetroffene Inkasso-Schreiben (alles an die immer gleiche Adresse) Dann sollen wohl noch weitere 2 Rechnungen mit Mahnkosten gestellt worden sein die aber auch nicht eingingen bzw. garnicht erst verschickt wurden. Jetzt behauptet das Inkasso-Büro, dass Mahnungen nicht mehr zugestellt werden müssen und die fehlgeschlagene Abbuchung ausreicht um Kenntnis davon zu erlangen und der Mobilfunkanbieter nichts weiter unternehmen muss um mich zu kontaktieren und gleich das Inkasso-Büro einschalten kann. Auch ist es nicht die Schuld des Anbieters das die richtige Adresse bei Ihnen als falsch makiert wurden. Habe ich irgendeine Möglichkeit um die Mahnkosten und Inkasso Kosten rumzukommen?
3 Antworten
Leider ist es wircklich der Fall dass du für deine Rückbuchungen durch welchen Gründen auch immer verantwortlich bist. Auch muss keine Mahnung erfolgen bei einer Einzugsermächtigung. Es liegt dem Anbieter frei ob er dir eine Zahlungsaufforderung+ Mahngebühren zuschickt. Du hättest die AGB´s lesen müssen, dort steht eine Frist bei Zahlungsverzug sowie ggf. zu zahlende Gebühren für die Rückbuchung. Wenn du die´s in dem Zeitraum nicht machst, kann er dir ohne weiteres ein Inkasso Unternehmen auf den Hals hätzen. Anders sieht das aus, wenn du die Beträge selber überweisen müsstest. In dem Fall hätte mind. 1 Zahlungserinnerung bzw. Mahnung erfolgen MÜSSEN.
Verbuch den Betrag als Lehrgeld, Mobilfunkanbieter können sehr unangenehme Feinde werden.
Und beachte, du hast eine Schufa die versaut werden kann wegen so ein "Blödsinn", ist der Vertrag auf deine Eltern angemeldet kann deren Schufa dran glauben.
Liebe Grüße, Andre !
Rechtlich gesehen genügt die Rückbuchung für Ärger zu machen.
Ein Inkassounternehmern ist nur die mit druck geld Eintreiben wollen.
Lag dem Schreiben eine Vollmachacht des Providers dabei.?
Wenn nicht , auf ein gerichtliches Mahnschreiben warten. Darauf musst du sofort reagieren. Ein Inkassobüro hat meines Wissens Möglichkeit großes zu machen.
Schreib an das Inkassobüro und bittest um gerichtsfeste Unterlagen, mit beglaubigter Abbuchungsermächtigung. Lies die AGB s nochmal sorgfältig in Ruhe durch,
Wenn die kommen und o.K. sind dann kannst du das Konto eine Erfahrung reicher" abhaken.
Es wird nichts so heiß gegessen wies gekocht wurde.
Ich hab schon mindestens 100 Inkasso-Schreiben bekommen, bezahlt habe ich noch nie. Alles legal.
Viel Glück und Erfolg.
Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Du bist im Verzug allerdings lassen sich die Inkassogebühren u U einsparen
Schon nachweisbar (!) also schriftlich mit dem Inkassobüro kommuniziert ?
Bist Du in der Lage die geforderte Hauptforderung zu begleichen ?
Ist der Vertrag schon vom Mobilanbieter gekündigt worden ?
Wie sieht Deine Schufa aus ?
Laufen oder liefen Beitreibungsmasnahmen anderer Gläubiger?
Um welche Summe gehts ca ?