Beerdigungskosten absetzen / Rechnungsempfänger die Schwester?

4 Antworten

Beerdigungskosten können außergewöhnliche Belastungen i.S. des Einkommensteuergesetztes darstellen. Entscheidend ist, dass derjenige, der die außergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen möchte, wirtschaftlich damit belastet ist.

Das bist du ja aufgrund der Zahlung. Du kannst ja einen Beleg über die Zahlung und ggf. eine kleine Notiz (vielleicht auch mit von deiner Schwester unterzeichnet)  der Einkommensteuererklärung mit beifügen.

Eine außergewöhnliche Belastung liegt allerdings nur vor, wenn die Beerdigungskosten das Erbe übersteigen. Zudem wird die außergewöhnliche Belastung um eine zumutbare Belastung gekürzt;  soll heißen das wirkt sich sehr oft steuerlich überhaupt nicht aus.

Wir haben die Erbe alle abgelehnt. MUSSTEN aber ja die Beerdigung als Kinder vornehmen. Ändert sich da was?

@Limitless666

Wenn kein Erbe angetreten wurde, handelt es sich um eine außergewöhnliche Belastung.
Eine steuerliche Auswirkung hat diese allerdings dennoch nur nach Überschreiten der (vom Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl anhänigen) zumutbaren Belastung.

das ist kein Problem, wenn du dem Finanzamt die Situation schriftlich

schilderst UND Kopien der Kontoauszüge beilegst, aus denen hervorgeht

dass es von DEINEM Konto überwiesen wurde !

Wir haben es leider Bar bezahlen müssen, da wir mein Papa über einen bestimmten Dienstleister bzw. Bestattungsinstitut der darauf spezialisiert ist die Leiche ins Ausland zu überführen. Das muss innerhalb von 2 Tagen halt passieren. Aber wir haben Nachweise,dass es bezahlt ist von dem Unternehmen, die hier in Deutschland Köln ansässig ist.