Mit türkischem Pass, in DE wohnhaft in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen, Grenzgänger Pass bekommen, Wie kann ich es umgehen, Gibt es irgend eine Möglichkeit?

3 Antworten

Der schweizerische Arbeitgeber muss gegenüber den Behörden nachweisen, dass die Suche nach einem inländischen oder EU Arbeitnehmer erfolglos war. Deshalb nur du als Nicht-EU Ausländer für diesen Arbeitsplatz in Frage kommst.

Diesen Nachweis zu führen ist für einen normalen Arbeitsplatz schwierig. Es sehe besser für dich aus, wenn du eine besondere Ausbildung oder Qualifizierung hättest.

Auch Nicht-EU/-EFTA-Bürger können eine Grenzgängerbewilligung bekommen, hier sind jedoch die Hürden höher:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzg%C3%A4nger#Arbeitsaufnahme.2FGrenzg.C3.A4ngerbewilligung


Monroe 
Fragesteller
 26.10.2016, 21:46

Leider kann ich aus dem Text in Wikipedia nicht entnehmen, was ich tun kann um die Arbeit schlussendlich aufzunehmen. Die Vermittler in der Zeitarbeitsfirma meinten, es sei so gut wie unmöglich und dass sie es schon mal versucht hätten Jemanden zu beantragen aber es nicht ging. Was kann ich denn genau tun um den Behördengang zu erleichtern? Ich erfülle alle Bedingungen, die auf der Seite von Wikipedia stehen...

jottlieb  27.10.2016, 10:46
@Monroe

Der Arbeitgeber muss halt schriftlich darlegen, dass es keine geeigneten Kandidaten bzw. Bewerber aus dem Inland gibt. Je nach Job ist's natürlich schwierig bis unmöglich nachzuweisen, sprich es trifft eher auf Fachkräfte zu.

Warum willst du das umgehen? Das verstehe ich gar nicht, es sei denn, du planst etwas Illegales.

Monroe 
Fragesteller
 26.10.2016, 17:20

Weil man als Nicht EU Bürger keinen bekommt... 

Mignon5  26.10.2016, 17:22
@Monroe

Du hast das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das heißt, du kannst die deutsche beantragen und die türkische Staatsbürgerschaft behalten. Dann solltest du keine Probleme haben.

Ranzino  26.10.2016, 17:28
@Mignon5

das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft

Na, das sehe ich nicht. sofern man nicht gerade 2 Elternteile hat, welche eigene Staatsangehörigkeiten weitergeben können.  Beantragen darf man es natürlich.