Rückzug von Schweiz nach Deutschland - Steuern nachzahlen?
Hallo,
ich bin vor einem Jahr nach eineinhalb Jahren Arbeiten und Leben in der Schweiz wieder zurück nach Deutschland gekehrt. Im Detail, ich habe letztes Jahr, 2013, noch bis Ende April in der Schweiz gearbeitet/gelebt, Urlaub im Ausland für einen Monat eingelegt, (war ab Mai wieder in Deutschland wohnhaft gemeldet) und bin seit Juni 2013 wieder voll berufstätig. Bei meiner Steuererklärung für letztes Jahr 2013 scheint es nun, als müsste ich die 4 Monate, die ich noch in der Schweiz letztes Jahr gearbeitet/gelebt habe, versteuern und dies zurückzahlen? Ist das richtig? Folglich würde ich ja doppelt Steuern zahlen, habe ja in der Schweiz auch meine Steuern gezahlt..Ist eine sehr böse Überraschung für mich. Weiß jemand ob dies so richtig ist? Und hat jemand eine Idee für mich wie ich dies umgehen kann? Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten
2 Antworten
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, keine Angst:
vielen Dank zunächst! aber was heißt das konkret? muss ich hier in Deutschland die 4 Monate schweizer Einkünfte nachbesteuern und bekomme dafür die in der Schweiz gezahlten Steuern zurück oder bleibt es einfach bei den 4 Monaten Steuern in der Schweiz und keine weiteren Steuerabzüge diesbzgl mehr in Deutschland?
Grundsätzlich bist Du in dem Land unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, in dem Du einen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hattest. Da du in dem einen Jahr in beiden Ländern gewohnt hast, entsteht tatsächlich eine doppelte unbeschränkte Steuerpflicht. Dein Jahreseinkommen wäre in Deutschland und in der Schweiz zu versteuern.
Als Entlastung für diese doppelte Besteuerung ist in den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, welchem Land wieviel Steuern zuzurechnen sind, bzw. wie die Steuerzahlung in einem Land in dem anderen Land berücksichtigt werden. Dafür der Link von 1Usbekistan.