Mit Mountainbike auf Straße fahren
Hallo Leute, ich fahre jetzt schon gut seit 2 Jahren mit meinem Mountainbike umher. Ich benutze mein Bike für alle Geländearten, die es so gibt, von Wald, bishin zur Straße oder auch auf Bergen. Nun ist es so, dass ich neulich gehört habe, das es verboten sei mit dem Mountainbike OHNE Dynamolicht, Reflektoren usw zu fahren. Aber ich fahre jetzt schon solange mit meinem Fahrrad (das diese ganzen Sachen nicht hat im kompletten Landkreis umher. Dabei sind mir schon mehrere Polizisten entgegengekommen, doch noch nie hat einer etwas gegen mein Fahrrad gesagt.
Wie verboten ist es jetzt mit Mountainbike auf der Straße zu fahren ?
5 Antworten
Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, sind nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einige Ausrüstungsteile vorgeschrieben. Dazu gehören eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen (starre Naben an Bahnfahrrädern/Fixies gelten nicht als Bremse) und zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen aber die Fahrradbeleuchtung. Vorgeschrieben sind hier ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind wahlweise Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad) vorgeschrieben. Auch ein weißer Reflektor vorne, ein roter Großrückstrahler sowie ein kleinerer roter Rückstrahler hinten sind obligatorisch.
http://www.adfc.de/3575_1"Wie verboten ist es jetzt mit Mountainbike auf der Straße zu fahren ?"
Wenn dein Fahrrad auch nur einem Punkt der STVZO Paragraphen 64, 65 und 67 widerspricht, ist dein Fahrrad nicht verkehrstauglich. PUNKT!
Es ist völlig unerheblich, ob da ein Polizist was sagt oder nicht. Da es sich bei einem nicht verkehrstauglichen Fahrrad um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ist die polizei nicht verpflichtet, dem immer nachzugehen.
So oder so kostet eine festgestellte Ordnungswidrigkeit nur ein paar Kröten. Viel wichtiger ist, daß jede Versicherung im Falle eines Unfalles bei einem nicht zugelassenen Fahrrad versuchen wird, dir eine Teilschuld und Fahrlässigkeit anzuhängen. Ein Anwalt vor Gericht sowieso.
ich glaube zwar nicht dass es einen Unterschied macht ob du ein mtb oder eine andere bike art hast ob du des ganze Zeug brauchst, aber ich fahr ohne Licht und Reflektoren oderso und wenn ich mal im Dunkeln fahren würde und die Polizei sehn würde würd ich halt mal kurz absteigen und wenn sie weiter fährt wieder aufsitzen
Hast Glück dann sagt kein Polizist am Tage etwas.. Bei Dämmerung wirst aber ganz sich Probleme bekommen. Ohne Licht am Tag nur mit Rennrädern erlaubt
Du sagst, dass noch nie ein Polizist etwas gesagt hat und deswegen wird es höchstwahrscheinlich auch so bleiben.