Darf ich mit einem 4 Rad Fahrrad, auf dem Radweg fahren?

3 Antworten

Du darfst mit einem Vierrad auf dem Radweg fahren. Voraussetzung ist ein durch Pedalkraft angetriebenes Fahrrad, das auch Motor unterstützt sein darf (was allerding eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25km/h nicht überschreiten darf).

Die Missachtung der Anordnung zur Benutzung von Radwegen bei benutzungpflichtigen Radwegen wird von der Polizei aber nicht geahndet - das gibt die VV-StVO vor.

Wenn Du dich auf Radwegen sicherer fühlst, kann Du diese bentuzen. Da Kfz-Fahrende oft immer noch der Meinung sind, die Fahrbahn gehöre ihnen ganz alleine, kommt es nicht nur gegenüber Fahrenden von Vierrädern zu Schikanen und riskanten Überholmanövern. Selbst wenn Zweirad Fahrrende überholt werden sollen, muss der Überholende einen Mindesbanstand von 1,5m einhalten. Damit muss dieser auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Das ist auch beim Überholen eines Vierrades so.

Den Kfz-Fahrenden fehlt es meist nicht an Platz zu überholen sondern an Geduld und Akzeptanz anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber.

Daher sollte man sich nicht den eigenen Platz im Strapenverkehr streitig machen lassen, wozu man teilweise aber ein dickes Fell braucht.

Weiterhin viel Spaß beim Radfahren!

Vielen Dank :)

Es gibt rechtlich keinen Unterschied ob ein Fahrrad 2 oder 4 Räder hat. Wenn der Radweg nicht benutzungspflichtig ist, darfst Du den Radweg benutzen, wenn er benutzungspflichtig ist (blaues Schild mit weißem Fahrrad), mußt Du es laut StVO sogar. Lediglich in der Verwaltungsvorschrift zur StVO wird den Behörden nahegelegt, die Nichtbenutzung von benutzungspflichtigen Radwegen bei 4-rädrigen Fahrrädern bzw. solchen mit Anhängern nicht zu ahnden.

Ich sehe aber keinen Grund, einen Radweg benutzen zu wollen. Die Fahrbahn ist nicht nur bequemer und schneller, sondern auch um Größenordnungen sicherer.

Danke dir, für deine Antwort. Es gibt allerdings eine Sache, in der ich dir ein bisschen widersprechen muss. Klar, ist es bequemer und geht schneller mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren aber das Unfallrisiko ist natürlich auch deutlich höher. Gerade bei einem 4 Rad Fahrrad, kann man ganz leicht von Autos gestriffen werden und somit einen Unfall verursachen. Ich fahre nicht wirklich gern mit dem Fahrrad auf der Straße. Ich fühle mich dort irgendwie unterlegen.

Denke, da es ein nicht-motorisiertes Sportgerät handelt, könnte Straße und Radweg erlaubt sein, wie beim Rennrad...

Die deutsche StVO macht keinen solchen Unterschied beim Rennrad. Nur die österreichische StVO. Eine evtl. angeordnete Benutzungspflicht gilt in DE auch für Rennräder. Lediglich die Frage der Zumutbarkeit könnte bei einem Rennrad anders bewertet werden.

So meine ich das ;) Mit 4 Rädern ist das nicht auf jedem Weg zumutbar.