Wann ist ein Fahrrad nacht StVZO ein Rennrad?

9 Antworten

Also nach der StVZO gar nicht, weil ein Fahrrad (zumind. in DE) nicht zulassungspflichtig ist.

Dann stößt mir die Bezeichnung "Rennrad" auf - welche Rahmen, Reifentypen, Lenkerformen verwendet werden ist nirgends vorgegeben - somit wäre die Bezeichnung "Sportgerät" eher zutreffend. Da kann man dann auch mit den 11kg argumentieren (n schwarzes altes Oma-Rad ist wohl kaum ein Sportgerät sondern ein Lastesel und Fortbewegungsapparat, aber n MTB möglicherweise schon).

Ganz streng genommen müßtest du bei den Fahrten mit dem Sportgerät trainieren (Wofür? Welche Veranstaltung...) und solltest ggf. entsprechend "ausgerüstet" sein (Bekleidung, vll. Trinkflasche, ...) und nicht mit dem Rucksack voller Einkäufe und nem Körbchen rumgondeln. So streng sind die Kontrollen aber hoffentlich nie und meistens sind die schon froh, wenn diese minimalen Anforderungen erfüllt sind.

So sehe ich es ja eigentlich auch..... Aber man kann ja trotzdem mit seinem "sporgerät" einkaufen gehen oder so. Wenn ich joggen gehe, und im vollen outfit, gehe ich ab und zu auf den weg nach hause auch noch einkaufen.

Was man letztendlich mit seinem "Sportgerät" macht, sollte eigentlich egal sein.

Und das mit der Kontrolle,... hmm ja... So streng sind die ja (hoffentlich) nicht wirklich. Aber man kann halt nie wissen....

@Cumbero

Es spricht bestimmt nichts dagegen, nach dem Training noch schnell was einzukaufen - das wollte ich nicht ausdrücken.

Aber der Primäre Zweck eines Sportgeräts ist eben der Sport. "Zum Supermarkt um die Ecke und zurück" dürfte im kaum vorkommenden Fall einer "gezielten Kontrolle der Art und Weise der Nutzung des Sportgeräts" kaum als Training oder mit dem Training verbundener Tätigkeit (Einkauf) argumentierbar sein.

es heißt nicht Rennräder sondern Sportgeräte. Was es genau ist, ist egal

§ 67 Abs. 11 StVZO bezieht sich sehr wohl auf "Rennräder". Die Frage ist durchaus berechtigt.

Das Rennrad nach dem Gesetz ist tatsächlich nicht genauer definiert. Aus meiner Erfahrung kann ich aber sagen, dass nicht nur du an diesem Problem scheiterst, sondern dass die Polizei (mein Onkel ist Streifenpolizist) das ebenso wenig anwendet, weil es eben so unbestimmt ist. Also, die Polizei lehnt sich selbst nie und nimmer so weit raus und sagt, ob das ein Rennrad ist oder nicht. Ich habe immer Akku-Klick-Lampen dabei und nutze sie auch, schon seit vielen Jahren - an meinem 11,8-kg-Mounti. Und eines kann ich auch noch versprechen: Der Polizei ist es völlig schnurz, welches Licht du dran hast, die sind froh, wenn jemand überhaupt ein ordentliches Licht dran hat (Info direkt von Polizei!).

Als Gottvater Moses die STVZO übergab war an MTBs noch nit zu denken

@WalterD

Yipp! Genau so die völlig veraltete 5-Watt-Regel bei Scheinwerfern. Damals sind Autos auch nur mit 6-Volt-Funzeln rumgefahren... Ordentliches Licht untersagt...

steht doch eindeutig in der StVZO,  Rennräder unter 11 kg, 

damit ist doch alles gesagt.

Ich denk das liegt, daran dass es ein Sportgerät ist und die Reifen zu empfindlich sind
für einen Dynamo und das zusätzliche Gewicht nachteilig dür das sportliche Ergebniss sind.

Das habe ich ja auch geschrieben: Rennräder unter 11 kg!!!!!

 

WAS IST DENN ABER BITTE EIN RENNRAD NACH StVZO???????

 

Es steht schliesslich nirgendwo drin!

Die Reifen von "richtigen" Rennrädern sind sehr dünn und können von einem Dynamo beschädigt werden. Daher diese Sonderregelung. Was aber wenige wissen: Man muß die "Ersatzbeleuchtung" immer dabei haben, auch tagsüber.