Mit gemieteten E-Roller über rote Ampel und geblitzt?

2 Antworten

So lange es keine rückvollziebare Fahrzeug- / und Nutzerident - Rückverfolgungsmöglichkeit gibt , läßt sich bei automatisierten Standardblitzern auch keine eindeutige Täterschaft für ein mögliches Bußgeldverfahren einleiten .

Anders könnte hingegen sein , wenn im Foto eine eindeutige Fahrzeugkennung ( Anbieter / Fahrzeugnummer oder Versicherungskennzeichen ) eindeutig zu erkennen wären .

Dann kann das Mandatsverfahren durchaus ähnlich wie bei einem Mietwagen nachvollziehbar werden .

Ja. Die Fahrstrecke kann anhand der GPS-Daten nachvollzogen werden, auch im Nachhinein. Und da bekannt ist, wer den Roller zur fraglichen Zeit gebucht hat, bist du identifizierbar.

Ob das tatsächlich gemacht wird bzw. gemacht werden darf, weiß ich nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung