2 mal über eine rote Ampel gefahren was erwartet mich?

10 Antworten

Einige der Antworten hier haben allenfalls Stammtischniveau, mehr aber nicht.Die MPU solltest Du schnell vergessen, die wird nicht kommen. Auch einen Richter wirst Du nicht sehen.

Was auf Dich zukommt ist die Ahndung dieser OWi nach dem Bußgeldkatalog, wie die ausfällt kannst Du hier nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_36.php
[132 oder 132.3]

Du musst allerdings mit einer Erhöhung des Regelsatzes rechnen, meist wird das Bußgeld verdoppelt. In Ausnahmefällen kann es auch ein Fahrverbot geben.

Hm, du solltest dir evtl. einmal überlegen was die komischen Lichter :

ROT, GELB und GRÜN

bei einer Lichtzeichenanlage ( Ampel) für eine Bedeutung haben.

Ich denke einmal, dass du eine hohe Strafe zahlen musst und weitere Punkte einfährst.

Wenn du Pech hast, Wiederhölungstäter, ist dein Deckel wieder weg.

Normalerweise werden Rotlichtverstöße unabhängig voneinander sanktioniert.

Weil in Deinem Fall aber der erste Verstoß mit Unfallfolge eine besondere Schwere des Vertoßes darstellt, kann im Wiederholungsfall das Fahrverbot länger ausgespochen werden und die Geldstrafe erhöht (evtl. sogar verdoppelt) werden.

Das ist allerdings Ermessenssache der zuständigen Behörde.

Das ist allerdings Ermessenssache der zuständigen Behörde.

Die hier hoffentlich bis zum Allerletzten ausgenutzt wird. Ich denke das wird wohl beim Verkehrsgericht landen.

Ich hoffe der entgültige Entzug des Führerscheins..... eh.... du solltest dir mal Gedanken machen ob du dafür wirklich geeignet bist oder nicht eine Gefahr für alle anderen...... Selbst ein Fahrrad würde ich dir nicht mehr geben

Die Rotampel blitzt in der Regel erst nach drei Sekunden!

@KeyLF

Das ist schlicht FALSCH

@KeyLF

Nach 1 Sekunde.

@ZuumZuum

Auch das ist schlicht FALSCH.

Zur Info:
Wenn die Ampel auf rot umspringt, ist rot. 0,0 Sekunden später ist der Blitzer scharf. Es zählt der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie.

Gelbphasen sind Geschwindigkeitsabhängig:
50 km/h --> 3 Sek. gelb
60 km/h --> 4 Sek. gelb
70 km/h --> 5 Sek. gelb

Hier ein Zitat: (https://www.bussgeldkatalog.de/ampelblitzer/)

Löst ein Ampelblitzer auch bei Gelb aus?

Es kann durchaus vorkommen, dass ein Ampelblitzer bereits bei Gelb aktiv wird. Im Bußgeldkatalog gibt es sogar einen Tatbestand zum Gelblichtverstoß. Im Grunde ist gemäß der Straßenverkehrsordnung das Fahren über eine gelbe Ampel nur erlaubt, wenn eine gefahrlose Bremsung nicht mehr möglich ist bzw. bei einem mittelstarken Bremsvorgang das Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand kommen würde. Für alle anderen Situationen können die Behörden ein Verwarngeld von 10 bis 15 Euro verhängen.


In der Regel sollte ein Ampelblitzer aber nur bei Rot und nicht bei Gelb auslösen. Meist handelt es sich um eine Fehlfunktion. Sollte dies der Fall sein, besteht bei einem Bußgeldbescheid stets die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Einspruch einzulegen. Hate ein Kraftfahrer eine rote Ampel und wurde geblitzt, obwohl er aber nicht die Ampel überfahren hat, handelt es sich in der Regel um einen Haltelinienverstoß. Hierfür gibt es ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

@KeyLF

du meinst wohl 3/10 ???

Also in der Fahrschule lernt man eigentlich: "Wenn man bei Gelb noch halten kann ohne eine Vollbremsung zu machen, sollte man auch anhalten."

Da eine Gelbphase recht lange ist, bist du eigentlich vorsätzlich über rot gefahren.

Normal heißt es grob gesagt:
Wer innerhalb eines Jahres für das gleiche vergehen erneut einen Punkt erhält, muss den Schein abgeben. Die Tauglichkeit sollte in Frage gestellt werden.
Resultat wäre die MPU.

Das kann aber von Fall zu Fall anders behandelt werden.

Bei deinem ersten vergehen (Rotlicht mit Sachbeschädigung) hast du normal 2 Punkte bekommen.
Jetzt (Ohne Sachbeschädigung und hoffentlich auch ohne Gefährdung) bekommst du normal 1 Punkt und 90€)
Da es der Wiederholte Fall ist denke ich müsste der Führerschein weg sein.
War es doch über 1 Sekunde, dann wird es erst recht teuer und MPU wird die garantiert sein.

Hier der Bußgeldkatalog:
https://www.derbussgeldkatalog.de/Bussgeld/Rote-Ampel/

Also in der Fahrschule lernt man eigentlich: "Wenn man bei Gelb noch halten kann ohne eine Vollbremsung zu machen, sollte man auch anhalten."

Wird teilweise schwierig, wenn man mit 150km/h  angeflogen kommt :)

@blacksheepkills

Klar. ,ne Ampel an einer Strecke,wo 150 erlaubt ist.

@blacksheepkills

Also wenn da ne Ampel ist und du 150km/h fährst, dann hast eh den Lappen weg, weil dort eigentlich 50km/h oder vllt noch 70km/h wäre :D

P.S.: Stichwort "Vorausschaundes Fahren"

@verreisterNutzer

Zur Info:

Wenn die Ampel auf rot umspringt, ist rot. 0,0 Sekunden
später ist der Blitzer scharf. Es zählt der Zeitpunkt des Überfahrens
der Haltelinie.

Gelbphasen sind Geschwindigkeitsabhängig:
50 km/h --> 3 Sek. gelb
60 km/h --> 4 Sek. gelb
70 km/h --> 5 Sek. gelb

Hier ein Zitat: (https://www.bussgeldkatalog.de/ampelblitzer/)

Löst ein Ampelblitzer auch bei Gelb aus?

Es kann durchaus vorkommen, dass ein Ampelblitzer bereits bei Gelb aktiv wird. Im Bußgeldkatalog gibt es sogar einen Tatbestand zum Gelblichtverstoß. Im Grunde ist gemäß der Straßenverkehrsordnung das Fahren über eine gelbe Ampel nur erlaubt, wenn eine gefahrlose Bremsung nicht mehr möglich ist bzw. bei einem mittelstarken Bremsvorgang das Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand kommen würde. Für alle anderen Situationen können die Behörden ein Verwarngeld von 10 bis 15 Euro verhängen.


In der Regel sollte ein Ampelblitzer aber nur bei Rot und nicht bei Gelb auslösen. Meist handelt es sich um eine Fehlfunktion. Sollte dies der Fall sein, besteht bei einem Bußgeldbescheid stets die Möglichkeit, binnen zwei Wochen
Einspruch einzulegen. Hate ein Kraftfahrer eine rote Ampel und wurde
geblitzt, obwohl er aber nicht die Ampel überfahren hat, handelt es sich
in der Regel um einen Haltelinienverstoß. Hierfür gibt es ein
Verwarnungsgeld von 10 Euro.