Betrunken Fahrrad gefahren

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Tja, das Problem war das Hinfallen. Dadurch hast Du gezeigt, daß Du nicht mehr in der Lage warst, sicher Fahrrad zu fahren. Damit gilt dann nicht die sonst übliche Grenze von 1,6 Promille, sondern 0,3 Promille. Du hast damit eine Straftat begangen - Trunkenheit im Verkehr http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html Allerdings ist die Tat eher am untern Rand der Kriminalität anzusiedeln. Entsprechend wirst Du hier vermutlich - sofern es noch keine anderen Auffälligkeiten gab - mit einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO rechnen können. Maximal zu erwarten ist eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen - also 1 Netto-Monatseinkommen. Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis. Auch noch keine Konsequenzen hinsichtlich des Führerscheins. Die würden allerdings bei einer erneuten Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr blühen.

mizra 
Fragesteller
 03.06.2012, 12:41

Danke für die gute Antwort. Kannst du mir auch sagen mit was für einer Wahrscheinlichkeit ich eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen bekommen würde ? Ich denke die wird oft vergeben da der Staat ja auch irgendwie verdienen will.

mizra 
Fragesteller
 03.06.2012, 12:46

Und könntest du mir sagen wie der Tagessatz eines Studenten aussieht welcher Bafög erhält.

skyfly71  03.06.2012, 12:53
@mizra

Ehrlich gesagt ist mir in der Praxis in 12 Jahren noch nie ein Fall begegnet, wo jemand wegen weniger als 1,6 Promille auf dem Fahrrad ein Verfahren am Hals hatte. Ich kann deshalb auch nur grob schätzen. Beim Auto wären es 30 Tagessätze, Fahrrad ist vom Unrechtsgehalt drunter, deshalb vermutlich Einstellung oder 15-20 Tagessätze. Einstellung würde ich bei 70% Wahrscheinlichkeit sehen.

Tagessatzhöhe richtet sich nach Deinem Gesamteinkommen geteilt durch 30. Mußt nur bei der Polizei zutreffende Angaben zu Deinem Einkommen machen. Hast Du keines, beträgt Mindesthöhe des Tagessatzes 5 Euros.

mizra 
Fragesteller
 03.06.2012, 12:55
@skyfly71

Danke für die Antwort.

Eine Einstellung würde bedeuten das es zu gar keiner Geldstrafe kommen würde ?

skyfly71  03.06.2012, 13:00
@mizra

Doch, dann würde es eine Geldauflage geben, deren Höhe ebenfalls im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegt. Meist irgendwas zwischen 100 und 500 Euros.

mizra 
Fragesteller
 07.09.2012, 23:37
@skyfly71

Ich habe eine Geldstrafe von 150€ bekommen welche ich an eine karitative Eintichtung zahlen kann. Damit kann ich leben. Danke für die gute Antwort.

skyfly71  08.09.2012, 01:26
@mizra

Bitte. Das war dann ja auch eine Einstellung, keine Strafe, Ein kleiner, aber feiner - und sehr schöner - Unterschied.

um ehrlich zu sein dachte ich bisher immer, dass betrunken fahrrad fahren erst ab 1,6 promille strafbar wird. also atemalkoholkontrolle kann ich ja dann noch nachvollziehen, aber die blutentnahme bei 0,9 promille auf dem rad finde ich übertrieben. würde mir in diesem fall an deiner stelle mal überlegen einen anwalt einzuschalten...

Still  03.06.2012, 12:50

Die absolute Fahruntüchtigkeit, also auch ohne Ausfallerscheinungen, liegt bei 1,6 Prom. Mit Ausfallerscheinungen, in dem Fall wörtlich zu nehmen, ist die Nadel halt schon vorher in der Armbeuge. Einen Anwalt würde ich erst bei drohendem Führerscheinentzug konsultieren.

Rechne so mit ca 150 -200 Euro, Du bist 0,4 Promille drüber gewesen - kannst auch Google fragen. Deweiteren könnten noch 4 Wochen Fahrverbot folgen.

mizra 
Fragesteller
 03.06.2012, 12:32

Sprichst du bei den Angaben der Geldstrafen von Erfahrungswerten ? oder schätzt du nur ? Im Internet findet man nähmlich angaben von 10-40 Tagessetzen

Mein Bruder hatte es so ähnlich......Er durfte 20 Std. Soziale arbeit verrichten

mizra 
Fragesteller
 03.06.2012, 12:24

Ich bin bereits 25 und werde nicht so leicht davon kommen

Muttivondrei  03.06.2012, 12:26
@mizra

Mein Bruder hatte ebnfalls schon einen Führerschein....er war 19....aber stimmt Jugendstrafrecht wirst du wohl nicht bekommen...:-)

Nuggles  03.06.2012, 12:27
@Muttivondrei

Jugendstrafrecht bekommst du maximal mit 21 Jahren, wenn du zum Tatzeitpunkt unter 18 warst oder einem Jugendlichen gleichgestanden hast ;)

trunkenheit im straßenverkehr .. und wenns doof kommt auch noch gefährdung des strassenverkehrs ... ich denk mal 100-200 euro und 3-5 punkte

ach und solltest du führerschein haben und noch in der probezeit sein ist der schein weg

Nuggles  03.06.2012, 12:26

wie der wortlaut "Gefährdung des Straßenverkehrs" schon sagt, müssen weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet sein, da es sonst den straftatbestand nicht erfüllt! leg einfach ein stapel bücher auf eine straße am abend, dass sollte dafür ausreichen!

mizra 
Fragesteller
 03.06.2012, 12:32

Sprichst du bei den Angaben der Geldstrafen von Erfahrungswerten ? oder schätzt du nur ? Im Internet findet man nähmlich angaben von 10-40 Tagessetzen

Ich besitze zudem kein Führerschein