1,38 Promille im Blut!

20 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tja. wass soll man dazu sagen. Keiner hat eine richtige Antwort parat. Da ich seit 25 Jahren Polizist bin, versuche ich Dir hier auf Deine Fragen eine Antwort zu geben. Frage: Ab wann ist Fahren unter Einfluss von Alkohol eine Ordnungswidrigkeit und ab wann eine Straftat ? Antwort: Von 0,5 - 0,8 Promille ist es eine Ornungswidrigkeit, d.h. ohne Blutprobe (außer Unfall).400 € Bußgeld + 25€ Bearbeitungsgebür der Bußgeldstelle und 4 Punkte in Flensburg Alles was darüber ist ist nach § 316 StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat und wird vom Gericht bearbeitet. Da dein Freund 1,38 Promille hatte, unterliegt er dem StGB und das wird richtig teuer. Der Führerschein ist erstmal für ein Jahr weg. Ob er eine MPU- machen muss, hängt vom jeweiligen Gericht ab. Es gibt dort keine Promillegrenze. Wer da meint, erst ab 1,6 Promille, der irrt sich. Habe schon andere Fälle erlebt. Den Brief, den er erhalten hat, in dem er freiwillige Angaben machen soll, ist standard. Diesen sollte er ausfüllen, denn es macht vor Gericht einen guten Eindruck, wenn man die Wahrheit sagt, bzw. schreibt, denn es kann sich auf das Strafmaß auswirken. Ach so, die Blutprobe wird extra berechnet und koste so um die 1200 €.

steffihamm 
Fragesteller
 27.02.2010, 00:19

Vielen lieben dank!Und wie läuft das mit dem verloren Führerschein! Sollen wir jetzt erst einen neuen beantragen und den Abgeben?? Oder Was raten Sie uns?Der Polizist hat mir darauf keine antwort gegeben!Er hat ihn wirklich verloren!Ich wüsste auch nicht wer uns sonst weiter helfen kann!Wäre lieb wenn Sie mir nochmal antworten könnten danke!

gustaf65  27.02.2010, 03:39
@steffihamm

Also, Dein Freund muss zur Führerscheinstelle und dort eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust seines Führerscheins abgeben. Dieses ist ein Formular, was er dort erhält. Gleichzeitig muss er angeben, das er einen Führerscheinentzug wegen Fahren unter Einfluss von Alkohol hat. Sollte er schon eine Plasti- Cart (neue EU- Führerschein) haben, so ist dieser sogar registriert.

steffihamm 
Fragesteller
 27.02.2010, 09:19
@gustaf65

Super vielen lieben dank!!!

Entdeckung  27.02.2010, 09:11

Super Antwort.

Frage? Warum wird hier die Antwort von dem (Möchtegern?) Polizeimann als beste Antwort ausgewählt? Es ist mir neu, dass die Polizei als maßgebliche Institution Strafen ausspricht. Das liegt doch wohl eher in der Befugnis von Staatsanwalt und Richter. Ergo sind wohl seine Aussagen - insbesondere zu Kosten - erheblich fragwürdig.

1° ab 1,6 °/.. ist MPU zwingend 2° Anwalt nehmen und Antrag auf Erteilung eines Strafbefehls stellen (spart Gerichtskosten) 3° wenn der FS bei der Kontrolle entzogen wurde, wird der Zeitraum ab dann bis Rechtskraft des Strafbefehls 'gutgeschrieben', d.h. wenn 3 Monate vom Entzug bis Rechtskraft vergangen sind und z.B. 6 Monate Sperrfrist im Strafbefehl ausgesprochen wurden, dann handelt es sich um eine 9 monatigen FS Entzug. 4° Nach Ablauf der Sperrfrist KANN die FS-Stelle einen neuen FS ausstellen. Durch diesen Verwaltungsakt erlöschen die Punkte

Moin moin, hier hat man echt viel und gut zu lesen. Habe ebenso, wie der ein oder auch mal andere auch meinen Lappen verloren wegen Trunkenheit am Steuer. Habe meinen Lappen allerdings schon knapp 11 Jahre ohne Vorkommnisse. Kann nur sagen entweder Alk oder Auto. Alk am Steuer ist ein absolutes Tabu. Ich schäme mich selber ganz schön dafür. Aber nur mal euch meine Erfahrung da zulassen, habe vor 2 Tagen mein Beschluss bekommen der lautet:

1,37 Promille am Steuer Röhrchen 1,47 BAK Bußgeld Brutto (ohne bearbeitung usw.) 1200€ Bußgeld Netto ( mit allem gerechnet) 1498,00€ 9 Monate Entzug des FS, 7 Punkte im VZR

Also dies kommt schon nach dem Bußgeld Katalog. Bin Froh das ich eine Strafe bekomme, auch wenn es das 1. mal ist. Aber sowas darf nich passieren. Ich bitte euch alle, jeder der es sieht oder merkt holt denjenigen bloß vom Steuer weg. Das wird wenn man Pech hat ins Auge gehen. Bin selbst froh das nichts passiert ist und auch nich weit gekommen bin.

schnell beantragen den verloren gegangenen fs vielleicht habt ihr glück und er kriegt ihn bevor die das merken es wird vom gericht entschieden und beim strafmaß (rechne mit 12 monaten) muß die zeit bis zur gerichtsbverhandlung nicht an erkannt werden und später muß er mpu machen keine angaben machen!!!!

Den unsachlichen Schwachsinn, den hier einige von sich geben hätte man sich besser gespart.-Der Idiotentest kann kommen, muss aber nicht.-ab 1,6% is der Pflicht,- bis dahin liegt das im Ermessen der Vewrwaltungsbehörde (Straßenverkehrsamt).-Der Sachbearbeiter kann auch bei 0,8% sagen, "ich brauche das zur Enrtscheidungshilfe"

Drachentoeter  26.02.2010, 11:06

DH!