Fahren ohne Führerschein mit 17 Jahren?
Bin mit 17 ohne Führerschein gefahren und hatte dazu 0.2 Promille im Blut.
Was kommt auf mich zu?
Bitte keine Moralpredigt,
Weis selbst das es nicht gerade schlau war.
8 Antworten
Nun,ein Bußgeld ist in dir in jedem Falle sicher und auch eine Führerscheinsperre.Bis wann, entscheidet das Gericht!
Hallo august1109,
auf Dich und auf den Halter des Fahrzeuges kommt ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage zu:
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Zudem hast Du mit den 0,2 Promille eine Ordnungswidrigkeit begangen, die laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid nach sich zieht:
Tatbestandsnummer: 424666
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines
Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.Ordnungswidrigkeit gem.: § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
Bußgeld: 250,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A - Verstoß
Ist es Deine erste Straftat, so ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- gem. § 153 StGB wegen Geringfügigkeit oder
- gem. § 153a StGB gegen Auflagen
einstellt, so dass die Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich ohne Folgen bleibt und nur die Ordnungswidrigkeit bezüglich des Alkohols mit 250,00 Euro Bußgeld plus den Verwaltungsgebühren von 28,50 Euro zu buche schlägt.
Aber selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht einstellt musst Du weder mit der im § 21 StVG angeführten
- Geldstrafe noch mit der
- Freiheitstrafe
rechnen müssen, denn da Du zum Tatzeitpunkt noch Jugendlicher warst, kommt auf Dich allenfalls eine erzieherische Maßnahme zu, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird.
Aber das gegen Dich wie meine Vorredner geschrieben haben, eine Sperre zukommt ist sehr unwahrscheinlich, denn weder ist eine Sperre zwingend vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.
Schöne Grüße
TheGrow
Vielen Dank, fühle mich deutlich besser.
Sie können stolz darauf sein solche guten Antworten geben zu können.
Eins A👍👍👍👍👍👍
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat gem. § 21 StVG. Diese würde dann nach Jugendstrafrecht geahndet werden.
Der Halter des Fahrzeuges könnte auch Schwierigkeiten bekommen, wenn er es vorsätzlich oder fahrlässig zugelassen hat, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt.
Weiterhin kann nach § 69a StVG eine Sperre von 6 Monaten bis fünf Jahren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden.
Also fahren ohne Führerschein ist nicht so schlimm. Den kann man nachreichen. Das mit den 0,2 Promille ist etwas ungeschickt, da du einen 0 Promille Grenze hast.
Mit etwas Pech musst du zu einem Aufbauseminar.
Was willst du nachreichen, wenn du keinen FS hast ?
Stimmt. Das geht aus der Frage nicht eindeutig hervor. Hab das einfach mal angenommen :O
Er hat ja offensichtlich keinen Führerschein
Dachte an Bf17
Erwischt worden?
Dann droht dir eine Sperre für den Führerschein, glaube 2 Jahre. Also dürftest du erst mit ca. 19 Jahren deinen Lappen anfangen...
Liegt aber im Ermessen der Richter, das Strafmaß festzulegen.
wer sagt das er einen Führerschein hat?