Promille-Gehalt auf Fahrrad Jugendliche

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Fahruntüchtig ab 1,6 Promille - Betrunken Radfahren bedeutet Punkte in Flensburg bishin zu Führerscheinentzug!

Sogar Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister oder ein Fahrerlaubnisentzug sind möglich, wenn der Alkoholpegel eines Fahrrad-Fahrers eine bestimmte Grenze überschritten hat. Denn schon ab 0,2 Promille lässt auch bei einem Fahrradfahrer die körperliche Leistungsfähigkeit nach und das Unfallrisiko steigt. Ab 0,8 Promille kommen erste Gleichgewichtsstörungen hinzu und das Gesichtsfeld ist deutlich eingeengt (Tunnelblick).

Wer mehr als 1,6 Promille im Blut hat, kann meist nur noch lallen und zeigt in der Regel schwere Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen sowie einen starken Gedächtnisverlust. Deshalb gelten auch Radler ab diesem Wert als absolut fahruntüchtig.

Betrunken Fahrrad fahren und von der Polizei erwischt werden

Ab einer BAK (Blutalkoholkonzentration) von 1,6 Promille oder einer AAK (Atemalkoholkonzentration) von 0,8 Promille verliert man in Deutschland als Radfahrer seinen Führerschein [falls vorhanden; Anm. von mir].

Nie wieder Fahrradfahren? Die Promillegrenze ist wichtig.

Einen Alkoholsünder auf dem Fahrrad kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bitten, mit der auch seine grundsätzliche Fahreignung überprüft wird. Diese ist nicht nur teuer, sondern vom Ausgang der MPU hängt ab, ob dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Zudem kann ihm die Behörde verbieten, in Zukunft im öffentlichen Verkehr weiter zu radeln. Dies hat vor kurzem das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt Weinstraße entschieden. Dort war ein Radfahrer mit einem Alkoholpegel von 2,54 Promille nachts mit dem Rad unterwegs, gestürzt und auf der Straße liegen geblieben.

Hat ein alkoholisierter Radfahrer sogar einen Unfall verursacht, reichen schon 0,3 Promille aus, um vor Gericht schuldig gesprochen zu werden. Folge: Fahrerlaubnisentzug, Geldstrafe, sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Auch Schadenersatz und Schmerzensgeld müssen dann je nach Ausgang des Unfalls gezahlt werden.

(Quelle: autosio.de)

erlaubt sind 0,8 promille, alles dadrüber ist nicht erlaubt. ab 1,6 ist der schein weg, dazwischen gibts geldstrafen und fahrverbote.

für jugendliche genau dasselbe. bis 0,8 ist ok (wenn man alt genug ist überhaupt alk trinken zu dürfen), von 0,8 bis 1,6 gibts diverse strafen und ab 1,6 wirst du keinen führerschein machen dürfen.

ist aber alles zusätzlich auch noch individuell regelbar. wenn du schon bei 0,5 promille nicht mehr laufen kannst kriegst du auch mit 0,5 schon ne strafe.

und wenn man mit alkoholeinfluss nen unfall hat ist man sowieso immer teilschuldig, meist ganz schuldig

Es geht um Fahrradfahren, da liegt die Grenze bei 1,6!

@AntonB900

Dann stimmt aber 0,8 auch nicht (wenns ums Auto geht) ;-) Eigentlich hat er alles irgendwie zusammen gewürfelt oder durcheinander gebracht.

Auch wenn man 1,6 beim Fahrrad überstreitet ist der Lappen noch lange nicht weg! Es muss schon viel mehr passieren, dass man einem Rad-Fahrer den Auto- Führerschein wegnimmt!

Gefährliches Halbwissen von Speedster2000

;-)

du hast da was falsch verstanden. ab 1,6 ist der schein weg.

das hängt immer vom einzelfall ab. der jugendliche bekommt eine führerscheinsperre.

aber ab welchem promillegehalt?

@Davinator1

das entscheidet der RICHTER.

@lacubanita

und wenn man das rad schiebt kann man im prinzip so betrunken sein wie man will oder? :D

@Davinator1

Ja, wenn du schiebst bist du Fußgänger!!!!

@Zeitlosekunst

außer du fällst im falschen moment darüber, dann wird dir das evtl. anders ausgelegt ;)

@Zeitlosekunst

Auch Fußgänger können wenn sie den Verkehr durch trunkenheit beeinflussen zur Rechenschaft gezogen werden.

Soweit mir bekannt bekommst eine Gratis fahrt nach hause und (bei wiederholungstate bzw besonders schweren delikten kann man eine Führscheinsperre bekommen)

und wo ist bei jugendlichen so der grenzwert?

Als Jugendlicher könntest du SCHLIMMSTENFALLS eine Führerscheinsperre bekommen wenn du mit über 1,6 Promille aufgehalten wirst, d.h. du darfst erst 2 Jahre später oder so mit dem Führerschein anfangen. Solltest du weniger haben und die Polizei hält dich für nicht mehr fahrtauglich, gibt es viele möglichkeiten, ich könnte mir vorstellen, dass du dein Fahrrad abstellen musst und die Polizei dich nach Hause fährt. Meinem Vater haben sie mal die Luft aus den Reifen gelassen, damit er das Rad nach hause schieben/tragen musste. Solange du dich nicht großartig aufregst werden die Polizisten relativ kulant sein, und vielleicht garnichts sagen :)