mit 14 wo arbeiten (klamottenläden)minijob?

3 Antworten

Das wird schwierig.

Mit 14 Jahren zählst Du nach § 2 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz noch als "Kind".

Du darfst dann zwar arbeiten, die Arbeit muss aber leicht und für Kinder geeignet sein. Außerdem müssen Deine Eltern einverstanden sein und Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich und nur zwischen 8.00 und 18.00 Uhr arbeiten (§ 5 Jugendarbeitsschutzgesetz).

Daher bezweifle ich, dass Du in einem "Klamottenladen" einen kleinen Job findest.

Einfach hin gehen und fragen. Anders kann dir das niemand sagen.