Warum muss man beim Arbeitgeber angeben ob man noch woanders arbeitet / arbeiten möchte (MiniJob)?

5 Antworten

Mann muss den AG über eine Nebentätigkeit informieren weil dieser zum einen verlangen kann, dass der AN nicht nebenbei bei der Konkurrenz arbeitet und zum anderen damit er auf die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze achten kann.

Dein AG ist ebenso wie der AG des Minijobs verpflichtet, sicherzustellen dass z.B. die täglich zulässige Arbeitszeit und die zulässige Wochenarbeitszeit nicht überschritten  und auch die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten wird. Man soll dem AG daher auch die Einsatzzeiten im Minijob mitteilen.

Außerdem kann der Hauptarbeitgeber vom AN/Azubi verlangen den Nebenjob aufzugeben, wenn nachweislich die Leistungen nachlassen und der AN/Azubi seine dem AG geschuldete Arbeit wegen z.B. Überlastung nicht mehr ordentlich erledigen kann.

auch wenn es nur eine einmalige tätigkeit übers wochenende ist?

@NoNamee24

Rechtlich muss der AG informiert werden. Ich vermute aber, wenn es eine einmalige Sache war, nichts passiert ist und Du nicht bei der Konkurrenz tätig geworden bist, wird niemand "ein Fass aufmachen", wenn Du es "vergessen" hast.

Problematisch werden solche Dinge wenn es z.B. einen Arbeitsunfall gibt, der Zoll oder das Gewerbeaufsichtsamt kommt.

Ich vermute mal Dein "einmaliger Arbeitgeber" hat Dich für die Tätigkeit nicht angemeldet und somit ist das Schwarzarbeit. Damit hat Dein Arbeitgeber im Hauptjob zwar nichts zu tun, wenn aber durch die Tätigkeit die Arbeitszeitgesetze verletzt wurden, wird er nicht gerade begeistert sein.

Du bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite wenn Du Deinem AG sagst, falls Du wieder einmal nebenher jobbst. Wenn Du z.B. einem Freund beim Umzug hilfst oder dem Bruder beim renovieren, brauchst Du nichts zu sagen, da Du dort ja bestimmt kein Arbeitnehmerverhältnis mit Entlohnung eingehst (?).

Einen Nebenjob solltest Du Deinem Hauptarbeitgeber auf jeden Fall melden.

es ist nur etwas einmaliges. und es ist sowieso ein duales Studium

Er kann Dir den Job nicht verweigern, ausser du arbeitest bereits als Kraftfahrer und willst abends oder am Wochenende woanders fahren. Nur informieren musst du ihn. Steht aberauch meist im Arbeitsvertrag.

Ja klar muß man das 

Mini Job ist immer beim Arbeitgeber anzumelden 

U.a. wegen §60 HGB.