Ruhepause zwischen Hauptjob und Minijob

1 Antwort

Das Arbeitszeitgesetz sagt im § 5 : 1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Das trifft auf dich dann nicht zu, weil du während der Nacht im Dienst bist. Dabei ist es unerheblich, ob du dein Geld im Schlaf verdienst. Fakt ist, daß du Bereitschaft hast und jederzeit gerufen werden kannst.

Es gibt zwar Ausnahmeregelungen bezüglich des Bereitschaftsdienstes (auch im Arbeitszeitgesetz geregelt), diese beziehen sich jedoch auf EINEN Arbeitgeber.

Auch ein Minijob muß so ausgeübt werden, daß die tägliche Ruhezeit gewahrt bleibt.

Wenn du nicht am Wochenende solch einen Bereitschaftsdienst machen kannst, sind die rechtlichen Fallstricke in deinem, beschriebenen Fall immens. Das betrifft allerdings dann alle Beteiligten, dich aber am heftigsten, wenn etwas passiert.

Lass dir übrigens von deinem Hauptarbeitgeber schriftlich bestätigen, daß du einen / diesen Minijob ausführen darfst.

Selbst mit einer schriftlichen Bestätigung verstoßen alle drei Beteiligten -da sie jeweils Kenntnis von der Lage der Arbeitszeiten haben- gegen die zwingende Vorschrift des Arbeitszeitgesetzes...!!

Ich kann daher nur raten, die Tätigkeit nicht durchzuführen.

@verreisterNutzer

Diese Tätigkeit zumindest nicht, weil sie ganz klar gegen Recht und Gesetz verstößt. Ein Minijob nach der regulären Arbeitszeit wäre durchaus noch möglich, wenn eben die geforderte Ruhezeit eingehalten wird.