Zwei Minijobs (Übungsleiter u. Aushilfe) über 450€, bleibt es steuerfrei?

2 Antworten

Da mein Übungsleiterjob diese Marke nicht überschreiten würde, frage Ich mich natürlich, ob Ich somit beide Jobs problemlos machen könnte, ohne Steuern und Abgaben zu zahlen?

Ja klar geht dies steuerfrei für dich:

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Auch beim 450-Euro-Minijob als geringfügige Beschäftigung mußt du erst gar nicht diesen Minijoblohn in einer Ek-Steuererklärung angeben, falls dein Minijob-AG für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet: Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Recht, Arbeit, Ausbildung und Studium)

Dein Übungsleiterjob hat doch nichts mit der geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob zu tun ;-)

Du bezahlst weder beim Übungsleiterjob Steuern noch beim 450-Euro-Minijob, falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet:

Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Nachzulesen in der Minijob-zentrale.de bzw. in den Links hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung