Zwei Minijobs (Übungsleiter u. Aushilfe) über 450€, bleibt es steuerfrei?
Hallo. Ich werde neben dem Studium zukünftig als Übungsleiter im Sport tätig sein. Würde aber gerne auch noch als zweiten Minijob als Aushilfe arbeiten. Das Gehalt beider Tätigkeiten würde aber die 450€ übersteigen, was bedeuten würde, dass es steuer- bzw. Sozialabgaben-pflichtig wäre.
Allerdings gibt es ja gesetzlich einen Freibetrag von 3.000€ im Jahr als Übungsleiter.
Da mein Übungsleiterjob diese Marke nicht überschreiten würde, frage Ich mich natürlich, ob Ich somit beide Jobs problemlos machen könnte, ohne Steuern und Abgaben zu zahlen?
2 Antworten
Da mein Übungsleiterjob diese Marke nicht überschreiten würde, frage Ich mich natürlich, ob Ich somit beide Jobs problemlos machen könnte, ohne Steuern und Abgaben zu zahlen?
Ja klar geht dies steuerfrei für dich:
Auch beim 450-Euro-Minijob als geringfügige Beschäftigung mußt du erst gar nicht diesen Minijoblohn in einer Ek-Steuererklärung angeben, falls dein Minijob-AG für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Gruß siola55
Dein Übungsleiterjob hat doch nichts mit der geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob zu tun ;-)
Du bezahlst weder beim Übungsleiterjob Steuern noch beim 450-Euro-Minijob, falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet:
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Nachzulesen in der Minijob-zentrale.de bzw. in den Links hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
Gruß siola55