Mir wurde wahrscheinlich versehendlich Geld auf meinem Konto überwiesen? Was soll ich tun?

12 Antworten

Wenn man ungerechtfertigt bereichert wurde, besteht eine Herausgabeanspruch.

siehe § 812 (1) BGB

"(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."

Ich würde zuerst mal meinen Banker fragen, von wem die Überweisung ist. Dort kann man im System oft mehr sehen als auf Deinem Kontoauszug.

Vermutlich ist alles korrekt und Du hast einfach nicht mehr auf dem Schirm, von wem das Geld ist. Falls es Dir aus Versehen überwiesen wurde, musst Du es zurückgeben. "Bankirrtum zu Deinen Gunsten gibt's m.E. nur bei Monopoly.

UlfDunkel  04.01.2011, 09:47

Nach ein wenig Googeln würde ich die Abkürzung übrigens so auflösen:

Bundesagentur für Arbeit, Regional-Direktion Düsseldorf, Forderungseinzug.

Vielleicht hilft das weiter. Falls Du ALG2 o.ä. bekommst, war das vielleicht einfach eine entsprechende Überweisung.

Schnuffelhund1  10.11.2013, 21:08
@UlfDunkel

Normaler Weise bekommt man aber einen entsprechenden Bescheid.

Warte mal, bevor du es ausgibst, vielleicht wird es innerhalb der nächsten 8 bis 10 Tage wieder zurückgebucht ohne dein Zutun. Wenn du aber nach mehr als zwei Wochen nichts gehört hast, kannst du es ruhigen Gewissens behalten. Wenn jemand etwas falsch überweist, ist er es selber Schuld, das ist seit Januar 2010 ein neues Gesetz. Dann muss derjenige sich selber darum kümmern, sein Geld wieder zu bekommen. Es ist nicht dein Job, herauszufinden, wem das Geld gehört.

charles0308  04.01.2011, 09:45

falsch, der Herausgabeanspruch verjährt frühestens nach 3 Jahren

blumentina  04.01.2011, 09:45

so ist es nicht ganz... ausserdem kann es sich auch um einen computerfehler handeln und der es überwiesen hat kann gar nichts dafür... man muss es melden

Wenn Du schon weißt, daß das nicht Dir gehört, dann mußt Du es sofort und ohne warten zurückgeben! Die Bank weiß woher es kommt.

Nur wenn es sich um ein privates Konto und um Beträge handelt, die für Dich eine nicht unbedingt und sofort auffällige Kontobewegung darstellen, weil sehr viele solcher Beträge oder auch noch viel größere über Dein Konto laufen und es sozusagen Deiner Aufmerksamkeit entgangen ist oder wenn Du irrtümlicherweise angenommen hast, daß es ein Dir zu Recht überwiesener Betrag ist und sogar, wenn Du es dann bei der Aufdeckung des Irrtums schon verbraucht hast, dann hat es keine rechtlich unangenehmen Folgen für Dich. Aber zurückzahlen mußt Du es dennoch.

das geld darfst Du nicht behalten, auch wenn du es abhebst. Im schlimmsten Fall wirst Du auf Rückzahlung verklagt. Und dann zahlst Du auch noch die Gerichtskosten.