Minol-Abrechnung: in wie weit hat der Hausbesitzer Einfluss auf die Nebenkosten-Abrechnung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern die Ablesefirma die Daten nicht selbst ermittelt, werden diese vom Eigentümer mitgeteilt.

In einer Heizkostenabrechnung ist meißt auch die Wasserabrechnung mit dabei, da die Ablesefirma (z. B. Minol, ista, Techem) lediglich die Verbrauchsdaten ermittelt. Der Eigentümer muß dann (mittels Fragebogen oder Online) die Eckdaten mitteilen. Dies kann die Schlußrechnung der Wasserwerke, den Kaminkehrer, den Gas- oder Öleinkauf und einiges mehr umfassen.

Die Bezeichnung Frischwasser gibt es nicht, sondern wird allgemein als Kaltwasser bezeichnet. Frischwasser ist aber für manche verständlicher, weshalb es nur selten benutzt wird (auch warmes Wasser ist in der Regel frisch). Wenn beim Ausfüllen des Fragebogens zur Erstellung der Wasser- bzw. Heizkostenabrechnung etwas geschludert wird, kann es passieren, dass man die Kosten für das Abwasser dem Kaltwasser zuschlägt und dann natürlich nicht gesondert bei der Abrechnung der Ablesefirma ausgewiesen wird. Das das Abwasser dem Warmwasser zugeschlagen wird, ist eher unwahrscheinlich, weil der Verbrauch des Warmwassers ja erst durch die Ablesefirma ermittelt wird. Daher meldet der Vermieter lediglich den Kaltwasserverbrauch, der ihm durch die Stadtwerke in Rechnung gestellt wurde.

Daher würde ich an deiner Stelle, mich an den Vermieter wenden und um Einsicht in die Belege, speziell um die Abrechnung der Wasserwerke (auch Stadtwerke) bitten.

also diese posten sind mir neu und normal kenne ich nur 1x wasser in der abrechnung ,warmwasser-kaltwasser und abwasser kenne ich nicht ,es wird doch normal nur 1x wasser augeführt und warmwasser hat doch dann besitmmt mit dem gasverbrauch zu tun und wasser ist wasser ,ob kalt warm ist doch egal der verbrauch ist doch schon 1x aufgeführt (abwasser kann ich noch glauben)und rate dir die verbraucherzentrale an ,soweit ich weiß ist es kostenlos . die können dir konkretes sagen und haben ihre fachleute dafür ,denn das wasser 2-3 x aufgelistet ist ,ist meiner meinung nach nicht normal und kannst auch die belege fordern zum einsehen ,was der vermieter alles davon gezahlt hat und siehst dann auch was er wirklich zu zahlen hatte und wie oft ihm wasser berechnet wurde . wir haben die unterlagen schon mal gefordert und muss der vermieter dich einsehen lassen ,braucht die papiere dir aber nicht überlassen ,sonder nur zur einsicht und rate dir das an ,mach kopien davon und geh mit allem zur verbraucherzentrale . ich hoffe es hilft dir.

Der Vermieter ist insofern verantwortlich, dass er die Rohdaten aus den Rechnungen und die Angaben zum Haus liefert...

Aber Du stellst diese Frage jetzt quasi zum 3. Mal, warum lässt Du die Abrechnung denn nicht endlich mal prüfen, anstatt immer hier zu fragen???

kosmopolit 
Fragesteller
 27.09.2012, 12:29

Es waren nicht "quasi 3 Fragen", sondern 2 Fragen (kleines Einmaleins). Und diese 2 Fragen auch noch nach 2 unterschiedlichen Themen. Wenn dich die Fragen nicht interessieren, warum schreibst du dann hier??? Wenn du schlechte Laune hast, reagier dich im Fitness-Studio ab. Wenn du Langeweile hast, geh nach Facebook oder sonst woh in.

MosqitoKiller  27.09.2012, 12:34
@kosmopolit

Wenn dich die Fragen nicht interessieren, warum schreibst du dann hier??? Wenn du schlechte Laune hast, reagier dich im Fitness-Studio ab. Wenn du Langeweile hast, geh nach Facebook oder sonst woh in.

Ich habe weder schlechte Laune, noch muss ich mich abreagieren. Ich mag es nur nicht, wenn Leute sich hier nicht an die Regeln halten, und die verbieten nunmal Doppelfragen ausdrücklich, zumindest in kurzen Abständen, und zwar auch zweifach...

Wenn du Langeweile hast, geh nach Facebook oder sonst woh in.

In Bezug darauf kann ich nur sagen, wenn Dir die Antworten hier nicht passen, geh' zum Mieterverein oder sonstwo hin...

Die optische Gestaltung ist dem Vermieter freigestellt, auch die Kostenbezeichnung, soweit es alternative Möglichkeiten gibt. Es kann hier sein, dass die Minol Determinanten eigenständig verändert hat oder dass der Vermieter angewiesen hat. Ausschlaggebend sind die abgerechneten Kosten und nicht die Bezeichnungen. Sicherlich gibt es von jeder Regel eine Ausnahme. Eine Gesamtbetrachtung der Angelegenheit ist nur im Abgleich des Mietvertrages, der Betriebskostenverordnung und den Nebenkostenabrechnungen, ggf. unter Einsichtnahme in die Belege beim Vermieter, möglich. Insoweit ist der bereits ergangene Verweis an einen Mieterverein oder anderen Beistand auch von mir zu unterstützen. Sicherlich kann man alles im Leben bis ins Detail prüfen und Recht bekommen. Ob sich dies lohnt ist fraglich. Es ist auch immer Frage, wieviel Zeit man im Leben für solche Dinge investieren möchte.... Sie sollten schauen, ob die Gesamtbetriebskostenbelastung im Rahmen des zu erwartetenden war und daraus dann Ihre Entscheidung für die weitere Vorgehensweise treffen. Viel Erfolg.

immofachmann hat schon recht, einsicht in die unterlagen und schon kann alles geklärt werden.